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Bundesregierung prüft Kennzeichenpflicht für PCs und Notebooks – „digitale Halterhaftung“ geplant

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Die Bundesregierung plant offenbar einen weitreichenden Eingriff in die private Internetnutzung in Deutschland. Nach Informationen aus Regierungskreisen wird derzeit die Einführung einer Kennzeichenpflicht für internetfähige Endgeräte geprüft. Betroffen wären insbesondere PCs, Notebooks und Tablets, die künftig vor der ersten Inbetriebnahme zentral registriert werden müssten.

Nach dem internen Konzept, das sich nach Angaben aus gut informierten Kreisen derzeit in der Ressortabstimmung befindet, soll jedes Gerät künftig mit einer persönlichen Registrierungsnummer versehen werden. Diese würde nach erfolgreicher Anmeldung per QR-Code vergeben und zugleich als verpflichtender Zugangscode dienen, ohne den das jeweilige Gerät nicht mehr regulär genutzt werden kann.

10 Euro Gebühr pro Gerät im Gespräch

Wie aus dem Entwurf hervorgehen soll, ist für die Registrierung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10 Euro pro Gerät vorgesehen. Offiziell wird dies mit dem „erhöhten organisatorischen Aufwand zur Sicherstellung digitaler Verantwortlichkeit“ begründet.

Das Modell erinnert in seiner Grundlogik an die Zulassung im Straßenverkehr – nur eben für den digitalen Raum. In Regierungskreisen ist bereits von einem „digitalen Nummernschild“ die Rede.

Ziel: Mehr Kontrolle bei Rechtsverstößen im Netz

Hintergrund der Überlegungen ist laut den vorliegenden Informationen die zunehmende Sorge über strafbare Inhalte, Beleidigungen, Betrugsdelikte und andere Rechtsverstöße im Internet. Ziel sei es, die Anonymität im Netz deutlich einzuschränken und im Streitfall schneller eine klare Verantwortlichkeit feststellen zu können.

Künftig soll bei mutmaßlichen Rechtsverstößen grundsätzlich zunächst der registrierte Halter des Geräts in die Verantwortung genommen werden – ähnlich wie bei Verkehrsverstößen. Eine sogenannte digitale Halterhaftung würde es Ermittlungsbehörden erleichtern, Ansprüche schneller durchzusetzen und Verantwortlichkeiten zuzuordnen.

VPN-Nutzung soll untersagt werden

Besonders brisant: Nach dem derzeit diskutierten Modell soll auch die Nutzung von VPN-Verbindungen mit verschleierter IP-Adresse erheblich eingeschränkt oder sogar vollständig untersagt werden. In dem Entwurf ist laut Insidern vorgesehen, dass sich Geräte nur noch mit einer eindeutig zuordenbaren, nicht anonymisierten Internetverbindung ins Netz einwählen dürfen.

Die Bundesregierung wolle damit verhindern, dass sich Nutzer ihrer digitalen Kennzeichnung durch technische Umgehungslösungen entziehen.

Kritiker warnen vor „digitalem Kfz-Zwangssystem“

Datenschützer und Netzaktivisten dürften ein solches Modell erwartungsgemäß kritisch sehen. Bereits jetzt wird intern vor einem „digitalen Kfz-Zwangssystem“ gewarnt. Befürworter hingegen argumentieren, wer sich im Internet gesetzeskonform verhalte, habe von einer klaren Zuordnung nichts zu befürchten.

Ob und wann ein entsprechender Gesetzentwurf tatsächlich kommt, ist bislang offen.
Die politische Debatte dürfte jedoch hitzig werden.


Frage an unsere Leser:

Was halten Sie davon?
Ist eine Kennzeichenpflicht für PCs, Tablets und Notebooks ein sinnvoller Schritt gegen ausufernde Rechtsverstöße im Internet – oder der nächste Schritt in Richtung digitaler Totalüberwachung?

 

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