Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung deutliche Kritik am geplanten Steueränderungsgesetz 2025 der Bundesregierung geäußert. Die Länder warnen vor erheblichen Steuerausfällen in Milliardenhöhe und fordern vom Bund eine finanzielle Kompensation.
Kritik an ungedeckten Entlastungen
Das Gesetzespaket der Bundesregierung sieht verschiedene steuerliche Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger vor – etwa durch eine dauerhaft reduzierte Mehrwertsteuer in der Gastronomie, höhere Pendlerpauschalen und Entlastungen für ehrenamtlich Tätige. Doch der Bundesrat schlägt Alarm: Die geplanten Maßnahmen würden Steuerausfälle von rund 11,2 Milliarden Euro für die Länder und 1,4 Milliarden Euro für die Kommunen verursachen – jährlich.
Finanzdruck auf Länder und Kommunen wächst
In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass die öffentlichen Haushalte ohnehin unter steigendem Ausgabendruck leiden – etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Digitalisierung und Klimaschutz. Die erwarteten Mindereinnahmen könnten die Handlungsfähigkeit der Länder und Kommunen weiter einschränken.
Deshalb fordern die Länder eine nachhaltige Verständigung mit dem Bund über eine faire Lastenverteilung und eine dauerhafte finanzielle Entlastung der Länder- und Gemeindehaushalte.
Vorschlag: Digitale Zahlungspflicht in Restaurants
Als Ausgleich für die zu erwartenden Einnahmeverluste schlagen die Länder eine digitale Zahlungspflicht in der Gastronomie vor. Damit sollen Steuerausfälle durch Barumsätze reduziert und mehr Transparenz bei der Umsatzsteuer geschaffen werden. Künftig müssten Restaurants mindestens eine gängige elektronische Zahlungsmöglichkeit anbieten.
Geplante Entlastungen im Überblick
Die Bundesregierung plant unter anderem folgende Maßnahmen:
- Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent (ab 1. Januar 2026). Ausgenommen bleiben Getränke. Auch Catering-Unternehmen, Bäckereien, Schul- und Krankenhausverpflegung sollen profitieren. → Entlastung: 3,6 Milliarden Euro jährlich
- Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer (bisher erst ab dem 21. Kilometer). → Entlastung: rund 1,1 Milliarden Euro
- Dauerhafte Einführung der Mobilitätsprämie für Geringverdienende
- Stärkung des Ehrenamts durch erweiterten Haftungsschutz im Vereinsrecht
Wie geht es weiter?
Die Stellungnahme des Bundesrats wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf. Nach dessen Beschluss muss der Bundesrat abschließend zustimmen. Ein konkreter Zeitplan liegt bisher nicht vor.
Fazit: Der Bundesrat stellt sich hinter die Steuerentlastungen – fordert aber klar: Wer entlastet, muss auch die Finanzlücken ausgleichen. Andernfalls könnten Länder und Kommunen unter der Last zusammenbrechen, bevor die Bürger überhaupt etwas vom Steuersegen merken.
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