Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung die Zustimmung verweigert. Das Gesetz, das Teil des kürzlich vom Bundestag verabschiedeten „Sicherheitspakets“ ist, erreichte die erforderliche Mindestanzahl von 35 Stimmen nicht. Nun besteht für Bundestag und Bundesregierung die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss einzuschalten, um einen Kompromiss zu finden.
Erweiterte Befugnisse für Bundeskriminalamt und Bundespolizei
Das Gesetz sollte das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei im Rahmen der Terrorismusbekämpfung stärken, insbesondere durch erweiterte Befugnisse zum Datenzugriff, zur Datenauswertung und zum biometrischen Abgleich öffentlich zugänglicher Daten. Vorgesehen war zudem, dass diese Behörden automatisierte Datenanalysen durchführen können, um bei der Auswertung großer Datenmengen Zusammenhänge und Verbindungen aufzudecken.
Erhöhte Kontrollmaßnahmen in Waffenverbotszonen
Weiterhin sah das Gesetz vor, in Waffenverbotszonen stichprobenartige Identitätskontrollen, Befragungen und Durchsuchungen durchzuführen. Die Gesetzesbegründung argumentierte, dass solche Zonen nur dann effektiv seien, wenn ihre Einhaltung auch konsequent kontrolliert werde.
Die Entscheidung des Bundesrats stellt die Umsetzung der geplanten Maßnahmen nun infrage und eröffnet die Möglichkeit für weitere Verhandlungen im Vermittlungsausschuss.
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