Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat einstimmig der Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 zugestimmt. Damit steht fest: Zum 1. Juli steigen die Renten in ganz Deutschland um 3,74 Prozent.
Was bedeutet das konkret?
Der sogenannte Rentenwert – also der Betrag, den Rentnerinnen und Rentner pro Rentenpunkt erhalten – steigt auf 40,79 Euro. Für Menschen mit einer Standardrente (bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren) ergibt das ein monatliches Plus von 66,15 Euro.
Auch Landwirte profitieren
Auch der Rentenwert für landwirtschaftliche Rentnerinnen und Rentner wird angehoben: von derzeit 18,15 Euro auf 18,83 Euro. Das entspricht einer Erhöhung von rund 3,7 Prozent.
Neuregelung beim Pflegegeld in der Unfallversicherung
Im Rahmen der Verordnung wurden auch Anpassungen für die gesetzliche Unfallversicherung beschlossen. Ab Juli gelten folgende Beträge für das monatliche Pflegegeld:
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Mindestbetrag: 462 Euro
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Höchstbetrag: 1.838 Euro
Rentenanpassung: Ein jährlicher Prozess
Die Rentenanpassung ist ein fester Bestandteil des deutschen Rentensystems. Jedes Jahr wird auf Grundlage der wirtschaftlichen Entwicklung per Verordnung entschieden, wie sich die Renten verändern. Voraussetzung: Der Bundesrat muss zustimmen – so wie jetzt geschehen.
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