Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 auf Initiative Hessens eine Entschließung zur Stärkung des Binnenmarktes und zum Bürokratieabbau gefasst. Im Fokus steht die Forderung, auf das sogenannte „Gold-Plating“ zu verzichten – also darauf, bei der Umsetzung von EU-Richtlinien zusätzliche nationale Vorschriften einzuführen.
Bedeutung des europäischen Binnenmarkts
In der Entschließung wird der europäische Binnenmarkt als Erfolgsmodell für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Unternehmen hervorgehoben. Deutschland profitiere als größte Volkswirtschaft der EU in besonderem Maße von den gemeinsamen Regeln, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken und wirtschaftliche Abschottung innerhalb der EU verhindern.
Belastung für Unternehmen durch „Gold-Plating“
Die Vorteile des Binnenmarktes würden jedoch geschwächt, wenn einzelne Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Richtlinien zusätzliche nationale Vorgaben erlassen. Diese Übererfüllung europäischer Vorgaben führe häufig zu erhöhter Bürokratie und zusätzlichen Kosten, anstatt die Unternehmen zu entlasten.
Besonders betroffen seien dabei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie das Handwerk, die bereits erheblich zur Digitalisierung und Energiewende beitragen. Deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dürfe nicht durch immer neue bürokratische Verpflichtungen geschwächt werden.
Forderung nach einer vereinfachten Umsetzung von EU-Vorgaben
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in Zukunft auf eine Überregulierung über die EU-Vorgaben hinaus zu verzichten. Eine einheitliche und restriktive Umsetzung europäischer Regelungen würde:
✔ Rechtsgleichheit und Planungssicherheit für Unternehmen verbessern
✔ Bürokratische Hürden abbauen
✔ Den wirtschaftlichen Zusammenhalt innerhalb der EU fördern
Weiteres Vorgehen
Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet, die sich mit den Forderungen der Länder auseinandersetzen wird. Eine verbindliche Frist für eine Entscheidung ist nicht vorgesehen.
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