Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 eine Entschließung verabschiedet, in der er die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Schäden durch Starkregen- und Hochwasserereignisse im Jahr 2024 fordert. Die Initiative ging von Bayern aus und soll sicherstellen, dass betroffene Bundesländer bei der Bewältigung der Folgen nicht allein gelassen werden.
Solidarische Kostenübernahme durch den Bund
Der Bundesrat appelliert an die Bundesregierung, zeitnah die notwendigen Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung einzuleiten. Die Schadenshöhe sei mittlerweile absehbar und so erheblich, dass eine beteiligung des Bundes nach bewährter Staatspraxis erforderlich sei.
Als mögliche Finanzierungsquelle schlägt der Bundesrat eine kurzfristige Erweiterung der Zweckbindung des nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ vor. Dabei müsse jedoch sichergestellt sein, dass die Mittel für die bereits durch das Juli-Hochwasser 2021 betroffenen Bundesländer weiterhin verfügbar bleiben.
Anerkennung für Helferinnen und Helfer
Der Bundesrat würdigt ausdrücklich den Einsatz der vielen Helferinnen und Helfer, die bei der Bewältigung der Katastrophenschäden unterstützten. Neben der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen sei auch der gesellschaftliche Zusammenhalt ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche Bewältigung von Naturkatastrophen.
Weiteres Vorgehen
Die Entschließung wurde an die Bundesregierung weitergeleitet, die sich mit der Forderung befassen wird. Eine verbindliche Frist für eine Entscheidung gibt es nicht.
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