Der Bundesrat hat am 26. September 2025 auf Initiative mehrerer Länder eine Entschließung verabschiedet, die sich gegen das sogenannte begleitete Trinken richtet. Nach aktueller Rechtslage dürfen Jugendliche ab 14 Jahren in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person Alkohol konsumieren. Diese Ausnahme im Jugendschutzgesetz soll nach dem Willen der Länder gestrichen werden.
Begründung: Schutz von Gesundheit und Entwicklung
In der Entschließung heißt es, die bestehende Regelung widerspreche den Zielen eines konsequenten Jugend- und Gesundheitsschutzes sowie einer wirksamen Suchtprävention. Jugendliche seien in besonderem Maße gefährdet, da ihr Gehirn während der Pubertät noch in einer sensiblen Entwicklungsphase stehe. Frühzeitiger Alkoholkonsum könne die kognitive Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und das Risiko für spätere Abhängigkeitserkrankungen erhöhen.
„Begleitetes Trinken“ fördert Risiko statt Schutz
Laut Daten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung haben bereits viele 14- und 15-Jährige Erfahrungen mit Alkohol – teils auch in Form von Rauschtrinken. Studien zeigen, dass das begleitete Trinken nicht vor riskantem Konsum schützt, sondern diesen eher verstärkt.
Nächste Schritte
Die Entschließung des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Ein konkreter Zeitplan für eine mögliche Gesetzesänderung liegt jedoch nicht vor, da die Umsetzung allein im Ermessen der Bundesregierung liegt.
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