Der Bundesrat hat am 26. September 2025 das Haushaltsgesetz 2025 verabschiedet. Nachdem die Ampel-Koalition im Bund bereits im November 2024 zerbrochen war, konnte der Etat nicht rechtzeitig beschlossen werden. Bislang galt daher die vorläufige Haushaltsführung.
Umfang und Neuverschuldung
Der Bundeshaushalt 2025 umfasst 502,5 Milliarden Euro und liegt damit rund fünf Prozent über dem Vorjahreswert. Die Neuverschuldung steigt auf knapp 82 Milliarden Euro (ohne Sondervermögen). Für Investitionen sind im Etat rund 63 Milliarden Euro vorgesehen. Weitere Mittel können zudem aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt werden.
Investitionsschwerpunkte
Laut Bundesregierung konzentriert sich der Etat auf Zukunftsbereiche:
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Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur (Bahn, Straßen, Brücken)
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Mobilität und Digitalisierung
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Förderung von Innovation, Bildung und Forschung
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Klimaschutz
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Stärkung von innerer und äußerer Sicherheit
Politische Zielsetzung
Mit dem neuen Haushalt reagiert die Bundesregierung auf drei Kernherausforderungen:
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die verschärfte Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine,
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die anhaltende wirtschaftliche Schwäche,
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den erheblichen Modernisierungsbedarf in Deutschland.
Die Regierung setzt dabei auf Wachstum, Sicherheit und Strukturreformen, zugleich aber auch auf Konsolidierung: Neue Ausgaben stehen unter Finanzierungsvorbehalt, staatliche Aufgaben sollen kritisch überprüft werden.
Etat des Bundesrates
Auch der Bundesrat selbst ist Teil des Haushalts. Sein Etat beläuft sich 2025 auf 38,5 Millionen Euro und zählt damit zu den kleinsten Einzelplänen.
Inkrafttreten
Nach der Billigung kann das Haushaltsgesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft.
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