Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 eine Änderung des Mutterschutzgesetzes verabschiedet, die nun auch Frauen nach einer Fehlgeburt einen gesetzlichen Schutz gewährt. Die Neuregelung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Mutterschutz bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche
Bisher galt eine achtwöchige Schutzfrist nach der Entbindung, in der Mütter nicht arbeiten dürfen. Frauen, die jedoch vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten, hatten bislang keinen Anspruch auf Mutterschutz.
Die neue Regelung sieht nun einen gestaffelten Schutzzeitraum ab der 13. Schwangerschaftswoche vor:
✔ Ab der 13. Woche: bis zu zwei Wochen Mutterschutz
✔ Ab der 17. Woche: bis zu sechs Wochen Mutterschutz
✔ Ab der 20. Woche: bis zu acht Wochen Mutterschutz
Das Beschäftigungsverbot tritt allerdings nur in Kraft, wenn die betroffene Frau nicht ausdrücklich erklärt, weiterarbeiten zu wollen.
Hintergrund: Forderung nach früherem Schutz
Bereits am 5. Juli 2024 hatte der Bundesrat eine Ausweitung des Mutterschutzes gefordert. Ziel war es, Frauen nach einer Fehlgeburt vor zusätzlichen Belastungen am Arbeitsplatz zu schützen. Zudem sollten Betroffene nicht in den Krankengeldbezug abrutschen, wenn sie über eine einfache Krankschreibung hinaus Unterstützung benötigen.
Nächste Schritte
Da der Bundesrat keinen Vermittlungsausschuss angerufen hat, kann das Gesetz nun ausgefertigt und veröffentlicht werden. Es tritt zum 1. Juni 2025 in Kraft und soll betroffenen Frauen eine dringend benötigte rechtliche Absicherung und Erholungszeit gewähren.
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