In seiner nächsten Sitzung wird sich der Bundesrat mit dem vom Bundestag beschlossenen Pflegekompetenzgesetz befassen. Ziel des Gesetzes ist es, Pflegekräfte zu stärken, Bürokratie abzubauen und die pflegerische Versorgung in Deutschland zukunftssicher aufzustellen. Der Bundesrat entscheidet, ob er das nicht zustimmungspflichtige Gesetz passieren lässt oder den Vermittlungsausschuss anruft.
Mehr Verantwortung für Pflegekräfte
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Ausweitung medizinischer Befugnisse für Pflegefachkräfte. Diese sollen künftig bestimmte Leistungen eigenverantwortlich erbringen dürfen, die bisher ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Hierzu sollen in den kommenden Jahren verbindliche Leistungskataloge entwickelt werden.
Pflege auf mehr Schultern verteilen
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die pflegerische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern. Innovative Wohn- und Versorgungskonzepte im ambulanten Bereich sollen durch neue Regelungen im Vertrags-, Leistungs- und Qualitätssicherungsrecht der Pflegeversicherung gefördert werden.
Zudem erhalten Kommunen künftig mehr Einfluss bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen.
Bürokratieabbau und einfachere Anträge
Ein weiterer Fokus liegt auf dem Abbau bürokratischer Hürden: Antragsverfahren und Formulare für Pflegeleistungen sollen deutlich vereinfacht werden. Auch Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, sollen leichter Zugang zu Präventionsangeboten erhalten.
Finanzielle Entlastung für Krankenkassen
Im Zuge des Gesetzes wurde ein Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen verabschiedet. Diese werden im Jahr 2026 von der Finanzierung des Innovationsfonds befreit, und ihre Verwaltungsausgaben gedeckelt, was Einsparungen von rund 100 Millionen Euro bringen soll.
Zudem sollen durch begrenzte Vergütungssteigerungen in Krankenhäusern weitere bis zu 1,8 Milliarden Euro eingespart werden. Die sogenannte Meistbegünstigungsklausel wird für 2026 ausgesetzt.
Verlängerte Regelung zu Kinderkrankentagen
Auch Familien profitieren vom neuen Gesetz: Die regelmäßige Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen bleibt bestehen. Eltern können für jedes gesetzlich versicherte Kind unter zwölf Jahren weiterhin bis zu 15 Tage, Alleinerziehende sogar 30 Tage pro Jahr Kinderkrankengeld beantragen.
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