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Bundesministerium des Innern und für Heimat

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Bekanntmachung
über den Schutz des Bundesverfassungsgerichts
durch die Bundespolizei

Vom 9. September 2024

Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149) geändert worden ist, gebe ich bekannt:

Die Bundespolizei erweitert ab dem 1. November 2024 den Schutz des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes um den Standort Post- und Warenanlieferung, An der Waldschule 12, 76149 Karlsruhe.

Berlin, den 9. September 2024

B1.12016/​6#29

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Schneider

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