Startseite Allgemeines Politik Deutschland Bundesministerium des Innern und für Heimat
Deutschland

Bundesministerium des Innern und für Heimat

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Bekanntmachung
über den Schutz des Bundesverfassungsgerichts
durch die Bundespolizei

Vom 9. September 2024

Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149) geändert worden ist, gebe ich bekannt:

Die Bundespolizei erweitert ab dem 1. November 2024 den Schutz des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes um den Standort Post- und Warenanlieferung, An der Waldschule 12, 76149 Karlsruhe.

Berlin, den 9. September 2024

B1.12016/​6#29

Bundesministerium
des Innern und für Heimat

Im Auftrag
Schneider

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Deutschland

Tarifeinigung für 925.000 Beschäftigte: 5,8 Prozent mehr Lohn im öffentlichen Dienst

Nach intensiven Verhandlungen ist der Tarifstreit im öffentlichen Dienst der Länder beigelegt....

Deutschland

Butter für 99 Cent: Milchprodukte deutlich günstiger – Preisdruck auf Bauern wächst

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf eine spürbare Entlastung beim Einkauf von...

Deutschland

Bundesweite Drohschreiben: Ermittler durchsuchen Wohnungen in drei Bundesländern

Nach einer Serie von Bombendrohungen gegen öffentliche Einrichtungen haben Ermittler in Niedersachsen,...

Deutschland

Brandenburg billigt Reform – Rundfunkstaatsvertrag kann starten

Mit der Zustimmung Brandenburgs ist der Weg für die Reform des öffentlich-rechtlichen...