Beschluss vom 28. Oktober 2025 – 1 StR 424/25
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines argentinischen Profisportlers gegen ein Urteil des Landgerichts Mannheim verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen mehrerer Sexualstraftaten rechtskräftig.
Das Landgericht Mannheim hatte den Angeklagten wegen Vergewaltigung, sexueller Übergriffe in zwei Fällen sowie sexueller Belästigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte, Mitglied der argentinischen Feldhockey-Nationalmannschaft, in der Bundesliga-Saison 2022/2023 als Torwart bei einem Mannheimer Verein unter Vertrag. Am 17. September 2022 sowie in der Nacht auf den 2. Oktober 2022 beging er auf einem Weinfest und bei einer vereinsinternen Veranstaltung mehrere Sexualdelikte zum Nachteil von Spielerinnen der 1. Damenmannschaft.
Dabei ignorierte der Angeklagte mehrfach die ausdrückliche Zurückweisung der Geschädigten, bedrängte sie körperlich, fasste sie an ihren Intimbereichen an und zwang eine der Betroffenen zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr in seinem Fahrzeug auf dem Vereinsgelände.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah in der Revision keine durchgreifenden Rechtsfehler – weder im Verfahren noch in der Beweiswürdigung oder der Rechtsanwendung. Die Revision, die auf die Verletzung materiellen und formellen Rechts gestützt war, wurde daher als unbegründet verworfen.
Damit ist das Urteil des Landgerichts Mannheim rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Mannheim, Urteil vom 24. März 2025 – 4 KLs 203 Js 32158/22
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