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Bundesarbeitsgericht zm Thema Pflegezeit

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Arbeitnehmer dürfen die Pflegezeit zur Betreuung von Angehörigen nur ein Mal im Jahr beantragen.

Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Dem Urteil zufolge erlischt mit der erstmaligen Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber jeder weitere Anspruch. Das gelte auch dann, wenn die maximale Dauer von sechs Monaten nicht ausgeschöpft werde. Der Beschäftigte könne stattdessen unbezahlten Urlaub nehmen. – Die Richter wiesen damit die Klage eines Arbeitnehmers zurück. Er hatte innerhalb eines Jahres zweimal für wenige Tage Pflegezeit beantragt, um seine Mutter zu betreuen. Sein Chef hatte das nicht akzeptiert.
Az: 9 AZR 348/10
Quelle:MDR

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