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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Krankenunterstützungskasse Hannover VVaG, Debeka Krankenversicherungsverein a. G.

Ralf1403 (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Teil-Übertragung eines Versicherungsbestands

Vom 6. März 2025

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 18. Februar 2025 den Vertrag vom 10. Oktober 2024 genehmigt, durch den die Krankenunterstützungskasse Hannover VVaG einen Teilbestand auf den Debeka Krankenversicherungsverein a. G. übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 24. Februar 2025 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

Krankenunterstützungskasse Hannover VVaG
Karl-Wiechert-Allee 60b
30625 Hannover

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
Debeka-Platz 1
56073 Koblenz

Bonn, den 6. März 2025

VA 15-I 5000/​02657#00001

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Jacqueline Juknat

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