Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Hamburger Sportbund e. V., WEMAG AG, GEV Großeinkaufsverband des Wein- und Spirituosenhandels-Wein-Großeinkaufs-GmbH & Co. KG

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Erteilung und das Erlöschen von Freistellungen
nach § 2 Absatz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes

Vom 12. Januar 2022

I.

Nach § 2 Absatz 4 KWG mache ich bekannt, dass ich im Jahr 2021 die nach­stehend genannten Unternehmen und Personen im Sinne des § 1 Absatz 1 und 1a KWG nach § 2 Absatz 4 KWG von der Anwendung der dort genannten Vorschriften freigestellt habe:

Hamburger Sportbund e. V., Hamburg

II.

Bei folgenden Unternehmen ist die nach § 2 Absatz 4 KWG erteilte Freistellung im Jahr 2021 erloschen:

WEMAG AG, Schwerin

GEV Großeinkaufsverband des Wein- und Spirituosenhandels-Wein-Großeinkaufs-GmbH & Co. KG, Osnabrück

Bonn, den 12. Januar 2022

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
D. Kammler

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