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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Übertragung eines Versicherungsbestandes

Vom 27. März 2020

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat durch Verfügung vom 4. März 2020 den Vertrag vom 27. September 2019 genehmigt, durch den die E + S Rückversicherung AG einen Teilbestand auf die Bothnia International ­Insurance Company Limited übertragen hat.

Der Bestandsübertragungsvertrag ist mit Zugang der Genehmigungsurkunde am 16. März 2020 wirksam geworden.

Übertragendes Versicherungsunternehmen:

E + S Rückversicherung AG (6908)
Karl-Wiechert-Allee 50
30625 Hannover

Übernehmendes Versicherungsunternehmen:

Bothnia International Insurance Company Limited
Eerinkinkatu 27
00180 Helsinki
Finnland

Bonn, den 27. März 2020

VA 43-I 5000-6908-2019/0003

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

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