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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über eine EU-AIF-Verwaltungsgesellschaft

Vom 11. Februar 2019

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gibt nach § 319 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) bekannt, dass

die Tätigkeit des Repräsentanten

DekaBank Deutsche Girozentrale
Mainzer Landstraße 16
60325 Frankfurt am Main

nach § 317 Absatz 1 Nummer 4 KAGB für den EU-AIF

LBBW Balance

der International Fund Management S.A.
6, Rue Lou Hemmer
1748 Luxemburg-Findel

mit Wirkung vom 31. Dezember 2018 endete.

Bonn, den 11. Februar 2019

WA 45 – Wp 6300 – oaNU – 70000355 – 2018/0002

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Dr. Sabine Reimer

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