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Bund Deutscher Treuhandstiftungen – Wer bezahlt eigentlich die Kosten der „Fehlbesetzung des Jobs“?

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Dass das sowohl für Christian Graf Brockdorff aus der Kanzlei BBL Law kein Imagegewinn, noch für den zuständigen Richter beim AG Berlin Charlottenburg/Insolvenzgericht sein dürfte, müsste unbestreitbar sein. Nun wird es einen neuen Insolvenzverwalter geben, der widerum vom Amtsgericht Berlin Charlottenburg berufen werden wird. Nur damit ist es natürlich dann nicht getan. Durch die Berufung von Christin Graf Brockdorff und dessen sicherlich umfangreiche Tätigkeit, sind sicherlich bereits jetzt Kosten im 6-stelligen Bereich entstanden. Der neue Insolvenzverwalter wird sicherlich den Teufel tun und unter ein möglicherweise bereist fast fertiges Insolvenzgutachten seinen Namen setzen. Er wird das Gutachten sicherlich nochmals selber erstellen. Ehrlich gesagt, würde ich das auch tun, denn ich würde ja dafür als Insolvenzverwalter in der Haftung stehen. Dann haben die Gläubiger zwei Insolvenzgutachten, könnten sich ja dann das beste für sie aussuchen, könnte man sarkastisch sagen. Dafür ist der Vorgang aber zu ernst, denn hier muss man ganz klar die Frage stellen , „ob da nicht der Staat für diese falsche Entscheidungs eines Richters haften muss“. Spannende Frage, die eigentlich jetzt der nachfolgende Insolvenzverwalter stellen und klären müsste. Ob der aber gegen den vorgeht, der ihn bestellt hat?  Spannende Frage, die sich da stellt. In den Fluren der Gerichte in Berlin hört man, dass es ein Rechtsanwalt aus der Kanzlei Kübler werden soll. Nun, mit Herrn Kübler haben wir ja unsere liebe und nette Erfahrung aus dem Verfahren Infinus. Für uns wäre das die denkbar schlechteste Lösung. Zumindest auf Grundlage der gemachten Erfarungen auch unserer Redaktion mit Herrn Kübler. Wir haben zu den „Gerichtsflurgerüchten“ eine Anfrage an die Pressesprecherin des AG Berlin Charlottenburg gestellt, die sich dazu heute melden will, wenn sie intern in der Behörde dann Rücksprache genommen hat.

17 Kommentare

  • Herr Balzek scheint gut informiert zu sein, deshalb ein Danke für die Informationen hier.
    Bisher war aber immer die Rede davon, dass der Veraler wegen Interessenskonflikt abberufen wird. Wenn aber die Ursache die Bescherde der BDT über die grundsätzliche Eröffnung des Verahrens war, wirft das schon ein anderes Licht (es sei denn die Beschwerde der BDT war auch hauptsächlich auf der Interessenkollision basierend).

  • Herr RA Blazek äußert sich aus seiner Sicht als Fachmann zum aktuellen Stand in der „BWF-Sache“. Dies ist für uns juristische Laien sicher interessant. Doch leider kann auch er zu jenen Fragen, die ich bei einem früheren Kommentar gestellt habe, nichts Neues sagen. Oder vielleicht doch? Also:
    1. Wird der angenommene neue vorläufige Insolvenzverwalter alles auf O stellen und bereits vorliegende Erkenntnisse ignorieren?
    2. Gibt es von Seiten des BDT weitere Initiativen wie zum Beispiel einen Einspruch gegen das Insolvenzverfahren?
    Alle anderen Aussagen kennen all jene, die die ganze Angelegenheit mit Aufmerksamkeit verfolgen, bereits zur Genüge!

    • Hallo,

      der neue Insolvenzverwalter setzt nicht alles auf 0, sondern übernimmt den Status Quo mitsamt den Inhalten der Insolvenzakte.

      Der BDT beschwerte sich über die Eröffnung des Verfahrens. Die Beschwerde war teilweise begründet – und führte eben zur Abberufung des Verwalters.

      MfG DB

  • Ich frage mich die ganze Zeit, woher beispielsweise Herr Blazek so sicher sein kann, dass ein neuer Insolvenverwalter bestellt ist? Wenn die Annahme, dass der Interessenskonflikt Abwickler:Insolvenzverwalter ursächlich ist, ist der Austausch der Pferde wahrscheinlich. Aber vielleicht ist ja auch etwas anderes ursächlich?

    Eine AUssage materiellen Sachlage… darauf warten wir eigentlich ja alle.

  • Hallo zusammen,

    es wird ein neuer (vorläufiger) Insolvenzverwalter alsbald bekannt gemacht werden. Die Begründung für das Auswechseln wird dabei nicht gegeben.

    Warum das Landgericht Berlin den bisherigen Verwalter abberufen hat, wurde auf diebewertung am 15. Juni 2015 thematisiert: § 56 Abs. 1 InsO (der Abwickler wird als Quasi-Schuldner betrachtet, der Verwalter darf mit ihm nicht wirtschaftlich verbunden sein).

    Das Insolvenzverfahren ist dadurch weder beendet, noch ändert sich die materielle Sachlage; Rückschlüsse auf die Masse rechtfertigt dies nicht. Es ist das Gutachten abzuwarten.

    Der BDT (Antragsgegner) hatte zwischenzeitlich darauf hingewiesen, dass die dem ersten Antragsteller zugrundeliegende Forderung beglichen sei. Es handelte sich um eine Zahlung aus dem Ausland (auch dies hier thematisiert seit dem 15. Juni 2015). Allerdings hatte der Antragsteller noch eine weitere Forderung/Anlage. Mittlerweile gibt es auch weitere Antragsteller, deren Forderungen nicht beglichen sind. Auch dies lässt leider insgesamt keine Rückschlüsse auf die Masse zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    DB

  • diese hoffnungsfrohe frage hatte ich ja auch schon mal in einem anderen tread aufgeworfen. Wenn überhaupt, kann das ja nur von der BWF selbst kommen. WIr können nur hoffen, dass die Veröffentlichung darüber, dass der vorl. Insolvenzverwalter abgesetzt wird, mit einer Begründng versehen wird. normalerweise, wenn es sich nur um einen Wechslen der PFerde handelt, müsste ja sehr kurzfristig dann auch eine neue Kanzlei benannt werden.

  • Vorneweg: Ich weiß auch nicht mehr als die anderen Anleger! Aber es geht hier wohl um die Klage gegen die Tatsache, dass Rückabwickler und vorläufiger Insolvenzverwalter aus der selben Kanzlei kommen.
    Was mich aber aktuell interessiert: Gibt es vielleicht auch einen Einspruch gegen ein mögliches Insolvenzverfahren? Und falls ja: Von wem wurde er initiiert?

  • Wenn ich richtig gelesen habe ist der Antrag vom Schuldner, also von dem Bund deutscher Treuhandstiftungen, gestellt und als richtig anerkannt worden ? Warum jetzt dieser Antrag ?

    Mich würde mal interessieren was da hinter den Kulissen abgeht.

  • Wenn ich richtig gelesen habe ist der Antrag vom Schuldner, also von dem Bund deutscher Treuhandstiftungen, gestellt und als richtig anerkannt worden ? Warum jetzt dieser Antrag ?

    Mich würde mal interessieren was da hinter den Kulissen abgeht.

    Wenn ich rechtzeitig informiert sein will, klick ich auf Diebewertung…

  • Ein Insolvenzverfahren und die Abwicklung durch einen Anwalt hat 2 wesentliche Merkmale.
    1.Die Kosten des gesamten Verfahrens sind eine einzige Blackbox.
    2.Es ist für jeden Anwalt ein Glücksfall und die Lizenz zum Gelddrucken.

    In der Regel werden Anleger also 2 mal über den Tisch gezogen. Auch sollte man nicht erwarten, das Anwälte per se „Gutmenschen“ sind. Man schaue sich
    nur an, wieviele Anwälte dubiosen Anlagen als „Steigbügelhalter“ dienten.

  • Einmal unterstellt, dass der neue vorläufige Insolvenzverwalter tatsächlich alles von vorne laufen lässt und die Arbeit des Grafen zwar vermutlich teuer, aber für uns Anleger völlig nutzlos war, wäre dies nur wieder ein weiteres Mosaiksteinchen im BWF-Bild, über das inzwischen übrigens nicht nur Laien, sondern zunehmend auch Fachleute nur noch den Kopf schütteln können. Es ist schon nicht mehr Ironie, sondern leider purer Realismus, wenn die Anleger hier vermuten müssen, dass selbst beim Vorliegen einiger Werte am Ende tatsächlich nicht mehr viel Zählbares übrig bleibt, was zurückgezahlt werden könnte. Und das Traurige: Offenbar lässt sich dies nicht ändern und wir Anleger müssen uns dem unvermeidlichen Schicksal ergeben. Dies ist für mich ganz persönlichen fast noch schlimmer als der Verlust der Anlage selbst!

  • wenn der Herr Graf für 10 Wochen Arbeit eine Summe im sechsstellige m Bereich bekommt ,dann schließe ich daraus das die Konten gut gefüllt sind!Woher sollte sonst das Geld kommen um ihn zu bezahlen ?

  • @ Geronimo:Das jemand für Fehler geradesteht kann man doch nicht erwarten- schon gar nicht von Behörden!Zahlen müssen wir und wenn das so weiter geht ,ist bis zu einer möglichen Auszahlung alles ausgegeben.

  • Das einzige was Graf von und zu produziert hat sind…Trommelwirbel….KOSTEN. Richtig, der Kandidat erhält 100 Punkte. Ich lach mich tot, klagen gegen eine öffentliche Behörde, ein Gericht und dessen Fehlentscheidung??? Und dann auch noch Recht bekommen? Bis dahin ist der letzte BWF Anleger verstorben und verrottet. Amen

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