Am Salzburger Landesgericht steht seit Mittwoch eine Buchhalterin aus Oberösterreich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Untreue in mehr als 300 Fällen vor. Laut Anklage soll sie insgesamt 1,3 Millionen Euro von den Konten ihres Arbeitgebers auf eigene Privatkonten überwiesen haben.
Doch die Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. Sie habe das Geld auf ausdrückliche Anweisung ihres Chefs überwiesen, erklärte sie vor Gericht. Der Unternehmer, der inzwischen Insolvenz angemeldet hat, habe ihr aufgetragen, die Beträge auf ihre Konten zu transferieren, um sie anschließend bar zurückzugeben. Der Zweck: angeblich eine Täuschung der Banken über die tatsächliche Liquidität des Unternehmens.
Anwalt: „Sie handelte nur im Auftrag“
Ihr Verteidiger Kurt Jelinek betonte, dass seine Mandantin lediglich Anweisungen befolgt habe:
„Meine Mandantin hat ausschließlich auf Anweisung gehandelt. Die Buchungen waren so auffällig, dass sie ohne die Mitwirkung ihres Chefs gar nicht möglich gewesen wären.“
Jelinek fordert einen Freispruch nach dem Grundsatz ‚im Zweifel für die Angeklagte‘. Seine Mandantin sei unbescholten, habe nie versucht, sich selbst zu bereichern und habe die Überweisungen als Fehler erkannt.
80.000 Euro als „Belohnung“
Nach Angaben der Verteidigung durfte die Buchhalterin rund 80.000 Euro der überwiesenen Summe als Gegenleistung für ihre Hilfe behalten. Dieses Geld will sie nun zurückzahlen. Sie habe sich „niemals bereichern wollen“, sondern nur den Wünschen ihres Vorgesetzten Folge geleistet.
Hintergrund:
Der ehemalige Arbeitgeber der Angeklagten, ein Unternehmer aus Salzburg, hatte im vergangenen Jahr Insolvenz angemeldet. Laut Ermittlungen sollen die Transaktionen über mehrere Jahre hinweg erfolgt sein. Das Gericht prüft nun, ob die Frau tatsächlich im Auftrag handelte oder sich selbst bereichert hat.
Ein Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet.
💬 Fazit:
Der Fall zeigt, wie schnell Buchhalterinnen und Buchhalter zwischen Loyalität und Strafbarkeit geraten können. Sollte sich die Version der Angeklagten bestätigen, wäre sie Opfer eines Systems – nicht Täterin. Andernfalls droht ihr eine mehrjährige Haftstrafe wegen Untreue in Millionenhöhe.
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