Ein Verbrechen von erschütternder Brutalität wurde am Donnerstag am Landesgericht Salzburg juristisch aufgearbeitet: Ein 36-jähriger Salzburger wurde wegen Mordes an einem 52-jährigen Möbelpacker zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht aus acht Geschworenen und drei Berufsrichtern sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Mai 2023 aus Habgier in die Wohnung des Opfers in Salzburg-Schallmoos eingebrochen und ihn dort mit extremer Gewalt erschlagen hatte.
Der Fall hatte die Öffentlichkeit über Monate hinweg beschäftigt – nicht zuletzt wegen der besonders perfiden und vorbereiteten Vorgehensweise des Täters. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gier als Motiv: Opfer mit neun Schlägen getötet
Der arbeitslose Salzburger war auf der Suche nach Bargeld – ihm war von einem Drogenkontakt zugetragen worden, dass sich in der Wohnung des Möbelpackers mehr als 100.000 Euro befinden sollten. Tatsächlich fand er jedoch nur 2.000 Euro. Die Gier habe letztlich das Handeln des Täters bestimmt, erklärte der Anwalt der Hinterbliebenen im Prozess: „Wenn ich auf den Bewohner treffe, kann ich fliehen – aber neun Hiebe mit einem stumpfen Gegenstand? Das ist blanke Gier.“
Der Täter drang über ein waghalsiges Klettermanöver von einem Baum aus an einem in zehn Metern Höhe gespannten Seil durch ein gekipptes Fenster in die Wohnung ein. Dort traf er unerwartet auf den nur mit Unterwäsche bekleideten Bewohner, den er mit einem massiven Gegenstand niederschlug. Die meisten der neun tödlichen Schläge trafen das Opfer bereits am Boden. Der Mann verblutete langsam an schweren Schädelverletzungen.
Monatelange Vorbereitung, späte Aufklärung
Die Tat war kein Zufallsverbrechen, sondern monatelang geplant. Der Angeklagte hatte das Klettern über Wochen hinweg geübt. In der Tatnacht ließ er sich von seiner damaligen Freundin zum Tatort fahren. Diese wurde später wegen Beihilfe zum Einbruch zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Nach dem Mord blieb der Täter noch mehrere Stunden in der Wohnung des Opfers, durchwühlte sie systematisch – offenbar auf der Suche nach dem erhofften Bargeldschatz, der nicht existierte.
Erst anderthalb Jahre nach der Tat kam es zur Festnahme: Die Polizei hatte am Tatort DNA-Spuren gefunden, doch da der 36-Jährige bis dahin nicht polizeibekannt war, blieben sie lange ohne Treffer. Erst nach einem weiteren Einbruch im Jänner 2025, bei dem er festgenommen und „erkennungsdienstlich behandelt“ wurde, kam es zum DNA-Abgleich mit dem alten Tatort.
Geständnis erst spät – durch Ex-Freundin belastet
Zunächst bestritt der Angeklagte jede Beteiligung. Doch als seine inzwischen Ex-Freundin zur Polizei ging und aussagte, er habe ihr die Tat gestanden, brach der Täter schließlich ein. Zu Beginn des Prozesses legte er ein Geständnis ab, behauptete aber, der Mord sei nicht geplant gewesen. Sein Verteidiger sprach von einer „situativen Eskalation“. Das Gericht sah das anders: Heimtückisch, mit extremer Gewalt und aus Habgier – so lautete das Urteil.
Das Urteil: Lebenslange Freiheitsstrafe. Ein klares Signal der Justiz – für ein Verbrechen, das Salzburg tief erschüttert hat.
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