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Am 23. Juni 2016 hat eine Mehrheit der Britinnen und Briten in einem Referendum für einen Austritt aus der Europäischen Union (EU) gestimmt. Daraufhin hat Großbritannien mit der EU einen Austrittsvertrag ausgehandelt. Am Abend des 15. Januar 2019 hat sich das britische Unterhaus nun mehrheitlich gegen dieses Austrittsabkommen ausgesprochen. Damit wächst die Unsicherheit für alle Beteiligten. Ursprünglich war ein geregelter Austritt Großbritanniens bis zum 29. März 2019 vorgesehen. Dieser Termin ist unter diesen Umständen kaum mehr zu halten. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kritisiert, dass für Verbraucher auf beiden Seiten des Ärmelkanals diese Rechtsunsicherheit nicht mehr tragbar ist:

„Ein Austritt ohne Abkommen würde nicht nur die Wirtschaft schädigen, sondern auch Verbraucher im Regen stehen lassen. Viele Verbraucher planen bereits ihren Osterurlaub. Sie brauchen dringend Klarheit darüber, welche Regeln dann gelten werden und ob sie bei einem Urlaub in Großbritannien noch auf ihre gewohnten Rechte vertrauen können. Großbritannien muss jetzt Verantwortung übernehmen und alles dafür tun, dass es einen geregelten Austritt gibt. Im Anschluss daran müssen vertrauensvolle Verhandlungen zu umfassenden Handelsbeziehungen stattfinden. Hierbei wird darauf zu achten sein, dass Verbraucherinteressen in den Mittelpunkt gerückt werden, verbraucherschützende EU-Vorschriften nicht umgangen und die Freiheiten des Binnenmarktes nicht Preis gegeben werden.“

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