Das Amtsgericht Bremen hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BREBUS Bremen Business Centers- und Beteiligungs GmbH & Co. KG (HRA 23002 HB) eine wichtige Entscheidung getroffen.
Das Unternehmen mit Sitz in der Parkallee 117, 28209 Bremen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin BREBUS Verwaltungs GmbH und deren Geschäftsführerin Astrid Thiele, darf ab sofort nur noch unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters über sein Vermögen verfügen.
Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs aus Walsrode bestellt (Kanzleiadresse: Lange Straße 18, 29664 Walsrode, Tel. 05161 481 00 0, Fax 05161 481 00 27). Die Bestellung erfolgt auf Grundlage von § 270a Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Damit bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich handlungsfähig, jedoch unter gerichtlicher Kontrolle durch den Sachwalter.
Der vollständige gerichtliche Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.
Rechtsmittel möglich
Gegen die Entscheidung können Antragstellerin oder Gläubiger Beschwerde einlegen, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts gemäß Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 in Frage stellen möchten.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Bremen einzureichen (Ostertorstraße 25–31, 28195 Bremen, elektronisch über das EGVP: govello-1133344563234-000000050). Die Frist beginnt mit Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung des Beschlusses.
Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift bei einem beliebigen Amtsgericht erklärt werden. Sie muss den angefochtenen Beschluss benennen und deutlich machen, dass und in welchem Umfang dieser angefochten wird. Eine Begründung wird empfohlen.
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