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Börsenhandel in Liechtenstein – Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Zulassung

fulopszokemariann (CC0), Pixabay
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Liechtenstein verfügt über keine klassische, eigenständige Börse mit aktivem Wertpapierhandel innerhalb des Landes. Historisch gesehen existierte die „Börse Liechtenstein“, deren Funktionen jedoch inzwischen in die BX Swiss AG übergegangen sind. Diese Börse mit Sitz in Zürich ist Teil der Börse Stuttgart Gruppe, weist aber aufgrund der regionalen Nähe und regulatorischen Verflechtung eine enge Verbindung zu Liechtenstein auf.

Für Unternehmen oder Finanzdienstleister mit Sitz in Liechtenstein ergeben sich zwei wesentliche Möglichkeiten zur Teilnahme am Börsenhandel:

1. Börsenzulassung über die BX Swiss AG

Ein Unternehmen, das seine Aktien, Anleihen oder andere Finanzinstrumente öffentlich handeln möchte, kann eine Zulassung zum Handel an der BX Swiss AG anstreben. Die BX Swiss unterliegt der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Schweiz (FINMA) und ist eine voll lizenzierte Wertpapierbörse.

Voraussetzungen:

  • Vorliegen eines börsenfähigen Finanzinstruments

  • Erstellung eines zugelassenen Emissionsprospekts gemäß der EU-Prospektverordnung oder des Schweizer Pendant

  • Offenlegung geprüfter Jahresabschlüsse und relevanter Unternehmenskennzahlen

  • Einhaltung regulatorischer Vorgaben zu Corporate Governance und Transparenz

  • Optional: Unterstützung durch eine Emissionsbank oder einen zugelassenen Listing-Partner

Abläufe:

Das Unternehmen reicht einen formellen Zulassungsantrag samt erforderlicher Dokumente bei der BX Swiss ein. Die Prüfung erfolgt durch die Börse in Zusammenarbeit mit den zuständigen Aufsichtsbehörden. Nach erfolgter Genehmigung wird das Wertpapier zum Handel zugelassen.

Kosten:

  • Einmalige Zulassungsgebühr

  • Jährliche Listing-Gebühren

  • Weitere Kosten für Beratung, Prüfung und rechtliche Begleitung

2. Tätigkeit als Finanzintermediär in Liechtenstein

Alternativ besteht die Möglichkeit, als Wertpapierfirma, Vermögensverwalter oder Broker mit Sitz in Liechtenstein tätig zu sein und auf internationalen Börsen zu handeln. Voraussetzung hierfür ist eine Zulassung durch die FMA Liechtenstein (Finanzmarktaufsicht).

Voraussetzungen:

  • Gründung einer juristischen Person (z. B. AG oder GmbH)

  • Einreichung eines Geschäftsplans, Organisationshandbuchs und interner Kontrollsysteme

  • Nachweis der erforderlichen Eigenmittel (zwischen CHF 100.000 und CHF 730.000, je nach Lizenz)

  • Bestellung von qualifizierten Geschäftsleitern

  • Einhaltung europäischer Regulierungen wie MiFID II, AIFMD, CRR/CRD IV, sowie der nationalen Sorgfaltspflichtgesetze (GwG)

Lizenzarten:

Die FMA vergibt verschiedene Lizenzen, u. a. für:

  • Wertpapierfirmen (Broker, Market Maker)

  • Vermögensverwalter

  • Investmentgesellschaften

  • Banken

  • Anbieter von Tokenisierungslösungen unter dem TVTG (Token- und VT-Dienstleister-Gesetz)

Fazit

Zwar existiert in Liechtenstein keine klassische Börse im engeren Sinne, dennoch bestehen vielfältige Möglichkeiten für Unternehmen und Finanzdienstleister, aktiv am Kapitalmarkt teilzunehmen – entweder durch ein Listing an der BX Swiss AG oder durch eine Lizenz als Finanzintermediär, mit der Zugang zu internationalen Börsenplätzen gewährt wird.

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