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Das Land Berlin steht möglicherweise vor der Aufgabe, im großen Stil Gebührenbescheide gegen Klimaaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ zurückzunehmen. Dies wurde durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin deutlich, das in einem Eilverfahren zugunsten eines Aktivisten der Gruppe entschied. Laut einer Gerichtssprecherin wurde ein Gebührenbescheid in Höhe von 241 Euro aufgehoben, da dieser auf einer falschen Rechtsgrundlage beruhte.

Bereits im Vorjahr hatte das Berliner Verwaltungsgericht geurteilt, dass die Polizei unrechtmäßig Gebühren für das Entfernen von Aktivisten nach sogenannten „Klebeaktionen“ erhoben hatte. Daraufhin war das Land Berlin in Berufung gegangen, scheiterte jedoch nun endgültig vor dem Oberverwaltungsgericht. Die Sprecherin betonte, dass es sich um einen Einzelfall handele. Sollten jedoch auch andere Bescheide auf derselben falschen Grundlage basieren, wären diese ebenfalls unzulässig. Gebühren dürfen erhoben werden, müssen jedoch auf der richtigen gesetzlichen Grundlage beruhen.

Nach Angaben des Vereins „Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft“ wurden in Berlin knapp 1.300 Gebührenbescheide in Höhe von jeweils 241 Euro an Klimaaktivisten verschickt, die sich bei Protesten auf der Straße festgeklebt hatten. Der Verein betrachtet den nun entschiedenen Fall als Präzedenzfall, der Auswirkungen auf die übrigen Fälle haben könnte. Sollte das Urteil auf alle betroffenen Bescheide angewendet werden, könnte das Land Berlin gezwungen sein, über 300.000 Euro an Gebühren zurückzuerstatten.

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