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Blake Lively benennt Taylor Swift, Hugh Jackman und weitere Prominente als mögliche Zeugen in Gerichtsprozess gegen Justin Baldoni

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Hollywood-Star Blake Lively hat in einem aufsehenerregenden Zivilprozess gegen ihren „It Ends with Us“-Co-Star Justin Baldoni eine Liste prominenter Zeugen vorgelegt – darunter Taylor Swift, Hugh Jackman, Emily Blunt, Gigi Hadid, die „Sisterhood“-Kolleginnen America Ferrera, Alexis Bledel und Amber Tamblyn sowie die Musikerinnen der Band Haim.

In neu veröffentlichten Gerichtsdokumenten nennt Lively diese Personen als mögliche Zeugen, die über das Arbeitsumfeld, mutmaßliches Fehlverhalten am Set und eine angebliche Rufmordkampagne aussagen könnten.

Lively wirft Baldoni und dem Geschäftsführer seiner Firma Wayfarer Studios, Jamey Heath, sexuelle Belästigung und Vergeltung vor. Baldoni wiederum hatte gegen Lively und ihren Ehemann Ryan Reynolds wegen Verleumdung geklagt – die Klage wurde jedoch abgewiesen.

Taylor Swift als Schlüsselzeugin?

Taylor Swift soll laut Livelys Anwälten Kenntnisse über das Arbeitsklima beim Filmdreh sowie über private Gespräche mit Lively über die angeblichen Vorfälle haben. Baldonis Anwälte werfen Lively vor, Swift gebeten zu haben, gemeinsame Textnachrichten zu löschen – was Spekulationen über eine mögliche Subpoena gegen Swift auslöste.

Lively fordert über 160 Millionen Dollar Schadenersatz

Blake Lively verlangt laut den Dokumenten über 161 Millionen Dollar von Baldoni und seinen Mitbeklagten – darunter:

  • 56,2 Mio. $ an entgangenem Einkommen

  • 71 Mio. $ an entgangenen Gewinnen

  • 17,5 Mio. $ aus verlorenen Rollenangeboten

  • 49 Mio. $ Verluste ihres Haarpflegeunternehmens „Blake Brown“

  • 34 Mio. $ für Reputationsschäden durch angebliche Diffamierung (mit ca. 65 Mio. Online-Impressionen)


Prozessstart im März 2026

Der Prozess ist für März 2026 angesetzt und könnte durch die Liste an Superstars, die als Zeugen benannt wurden, für hohe mediale Aufmerksamkeit sorgen. Ob sie tatsächlich vor Gericht erscheinen müssen, ist allerdings noch offen.

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