Ein weiterer Monat ist vergangen – und wieder bleibt die Energiekonzepte Deutschland GmbH (EKD) die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse für 2022 und 2023 schuldig. Obwohl die Fristen längst abgelaufen sind, glänzt das Unternehmen weiterhin durch Schweigen und Untätigkeit. Für uns ist das kein bloßes Versäumnis – es ist ein handfester Skandal.
Dass sich inzwischen das Bundesamt für Justiz (BfJ) eingeschaltet hat, überrascht daher kaum. Dieses ist unter anderem für die Durchsetzung der Publizitätspflichten von Kapitalgesellschaften zuständig – konkret: Die Überwachung, ob Unternehmen ihre Jahresabschlüsse fristgerecht beim Bundesanzeiger einreichen.
Was das Gesetz verlangt – und was EKD ignoriert
Laut § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) sind kapitalmarktorientierte Unternehmen, GmbHs und andere Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach Geschäftsjahresende offenzulegen – bei kleinen GmbHs beträgt die Frist sogar nur 6 Monate.
Für EKD, deren Geschäftsjahr mutmaßlich dem Kalenderjahr entspricht, hätte der Jahresabschluss für 2022 spätestens Ende 2023 beim Bundesanzeiger eingereicht werden müssen. Dass nun auch die Bilanz für 2023 überfällig ist, bedeutet: EKD verstößt gleich doppelt gegen gesetzliche Pflichten.
Und der „Marktführer“ schweigt weiter
Umso irritierender wirkt die öffentliche Selbstdarstellung der EKD als „Marktführer“ im Bereich Photovoltaik und Energielösungen. Wer eine solche Position für sich beansprucht, sollte mit gutem Beispiel vorangehen – insbesondere bei der Einhaltung elementarer gesetzlicher Vorschriften. Transparenz ist keine Kür, sondern Pflicht. Und genau diese Pflicht verletzt EKD offenbar systematisch.
Was droht dem Unternehmen?
Das Bundesamt für Justiz kann bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Pro Jahr kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden – und das auch mehrfach, bis die Unterlagen vorliegen. Dass ein Unternehmen solche Konsequenzen billigend in Kauf nimmt, lässt tief blicken.
Fazit:
Die Energiekonzepte Deutschland GmbH stellt sich öffentlich als führendes Unternehmen der Energiewende dar – im Hintergrund jedoch hält sie sich nicht an grundlegende Transparenzpflichten. Ein Unternehmen, das Verantwortung für nachhaltige Zukunftslösungen übernehmen will, sollte wenigstens im Hier und Jetzt rechtskonform handeln. Andernfalls droht nicht nur ein Imageschaden, sondern auch rechtliche Konsequenzen – zu Recht.
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