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BGH-Urteil zu Kontoführungsgebühren: Verbraucher dürfen auf Rückzahlung hoffen

qimono (CC0), Pixabay
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil (Az. XI ZR 45/24) entschieden, unter welchen Bedingungen Verbraucher gezahlte Kontoführungsentgelte zurückverlangen können. Hintergrund ist eine Musterfeststellungsklage gegen eine Sparkasse, die jahrelang unzulässige Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet hatte, um Entgelte einseitig zu ändern.

Worum ging es?

Die beklagte Sparkasse hatte ab Ende 2016 eine Klausel verwendet, nach der Kunden automatisch als einverstanden mit neuen Entgelten galten – wenn sie nicht aktiv widersprachen (sogenannte Zustimmungsfiktion). Diese Klausel wurde vom BGH bereits 2021 als unwirksam erklärt.

Ein Verbraucherschutzverband reichte daraufhin eine Musterfeststellungsklage ein. Ziel war die Klärung, ob und in welchem Umfang Verbraucher Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht kassierten Gebühren haben – selbst wenn sie diese über Jahre widerspruchslos gezahlt hatten.

Was hat der BGH jetzt entschieden?

  • Zustimmungsfiktion war unwirksam: Auch in diesem Fall bestätigte der BGH, dass die verwendete Klausel gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verstößt und deshalb unwirksam ist.

  • Rückforderung auch nach mehreren Jahren möglich: Verbraucher dürfen Kontoführungsentgelte zurückverlangen, selbst wenn sie diese länger als drei Jahre ohne Widerspruch gezahlt haben. Eine Verjährung tritt nicht automatisch ein, nur weil Kunden die Entgelte nicht früher angefochten haben.

  • Verjährung beginnt mit Kenntnis der Buchungen – nicht der Unwirksamkeit: Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt, wenn Verbraucher die Entgeltänderung erkennen konnten – also mit Zugang des Rechnungsabschlusses, nicht erst mit dem Urteil von 2021.

  • Nicht jede Feststellung verallgemeinerbar: Einzelne Fragen, etwa ob die weitere Nutzung des Kontos eine Zustimmung zu den Entgelten bedeutet, sind zu individuell, um sie im Rahmen einer Musterklage pauschal zu entscheiden.

  • Widerklage der Sparkasse gescheitert: Der Versuch der Bank, sich mit dem Argument zu verteidigen, sie habe ja Leistungen im Wert der Entgelte erbracht, blieb erfolglos. Der BGH stellte klar: Der Entgeltanspruch braucht eine gültige vertragliche Grundlage – die war hier nicht gegeben.

Was bedeutet das für Verbraucher?

  • Wer zwischen 2016 und 2021 (oder sogar später) Kontoführungsgebühren widerspruchslos gezahlt hat, obwohl diese auf einer unwirksamen Klausel basierten, kann diese Beträge unter Umständen zurückverlangen.

  • Auch ohne frühe Klage oder Widerspruch besteht weiterhin eine Rückforderungschance – sofern die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

  • Die Verbraucherzentrale oder ein Fachanwalt kann helfen, den konkreten Anspruch zu prüfen.

Hintergrund zur Musterfeststellungsklage

Die Musterklage erlaubt es Verbraucherschutzverbänden, rechtliche Fragen für eine Vielzahl von Betroffenen zu klären, ohne dass jede/r einzeln klagen muss. Wer sich ins Klageregister einträgt, kann sich auf das Urteil berufen – das spart Zeit und Geld.

Fazit

Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher deutlich: Banken und Sparkassen dürfen Vertragsbedingungen nicht stillschweigend ändern, ohne aktive Zustimmung ihrer Kunden. Auch wer jahrelang gezahlt hat, kann sich jetzt auf die Unwirksamkeit berufen und Geld zurückfordern – sofern die Frist gewahrt ist.

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