Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch, dem 14. Mai 2025, ein wegweisendes Urteil gefällt: Auch bei lokal erzeugtem Strom müssen Energieversorger künftig Netzgebühren erheben. Bislang galt: Wer Strom vor Ort produzierte und direkt weiterverkaufte, konnte die Gebühren sparen – damit ist jetzt Schluss.
Was genau hat der BGH entschieden?
Ein Energieversorger wollte Strom vor Ort für 250 Wohnungen erzeugen und diesen direkt an die Bewohner verkaufen – ohne Netzgebühren. Das Konzept der sogenannten „Kundenanlage“ machte den Strom somit günstiger. Doch der BGH sagt: Wer vor Ort Strom produziert und weiterverkauft, betreibt ein Stromnetz – und muss deshalb auch Gebühren verlangen.
💡 Signalwirkung: Das Urteil betrifft die gesamte Energiebranche und sorgt für neue Spielregeln bei lokalen Stromprojekten.
Hintergrund: EU-Recht schlägt nationale Sonderregelung
Schon im November 2024 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt: Die deutschen Ausnahmeregeln für Kundenanlagen verstoßen gegen EU-Recht. Die Begründung: Gleichbehandlung aller Stromerzeuger innerhalb der EU – egal, ob der Strom lokal produziert wird oder nicht.
Wen betrifft das Urteil nicht?
Keine Panik für Solaranlagenbesitzer, die ihren Strom nur für den Eigenbedarf erzeugen – sie sind nicht betroffen.
Ob es künftig Ausnahmen für lokal erzeugten Ökostrom geben wird, muss nun auf EU-Ebene entschieden werden. Bis dahin gilt: Netzgebühren auch bei lokalem Stromverkauf.
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