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BGH erlaubt

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Durch das Urteil kann bestelltes Heizöl bis zum Liefertermin wieder abbestellt werden. Beim Kauf von Heizöl besteht ein Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom 17. Juni 2015 entschieden (Az VIII ZR 249/14). Der Vertrag kann jederzeit bis zum Beginn des Einfüllens widerrufen werden. Ist das Öl schon im Tank, ist ein Widerruf allerdings nicht mehr möglich. Der Heizölmarkt ist von relativ starken Preisschwankungen geprägt. Für private Heizölkunden bedeutet das Urteil, dass sie sich bei fallenden Preisen nicht ärgern müssen, wenn sie kurz zuvor zu einem höheren Kurs bestellt haben. Sie haben nun die Möglichkeit, durch einen Widerruf und eine neue Bestellung Geld zu sparen. Sobald das Öl allerdings geliefert ist, geht das nicht mehr.Mit seinem Urteil entschied der Bundesgerichtshof, dass das Widerrufsrecht im Fernabsatz auch für den Kauf von Heizöl gilt. Das in der vorherigen Instanz ergangene Urteil des LG Bonn wird durch das Urteil des BGH aufgehoben.
Quelle: VZ NRW

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