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BGH entscheidet zu Stadtkirche Wittenberg

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Ein Sandsteinrelief mit einer judenfeindlichen Aufschrift darf nach einer Entscheidung Bundesgerichtshofs (BGH) an der Fassade der Stadtkirche Wittenberg im Bundesland Sachsen-Anhalt bleiben. Durch eine Bodenplatte und einen Aufsteller mit erläuterndem Text habe die Kirchengemeinde das „Schandmal“ in ein „Mahnmal“ umgewandelt, befanden die obersten Zivilrichterinnen und -richter Deutschlands in ihrem Urteil heute in Karlsruhe.

Bis Bodenplatte und Aufsteller in den 1980er Jahren ergänzt wurden, habe die Abbildung aus dem 13. Jahrhundert „einen das jüdische Volk und seine Religion massiv diffamierenden Aussagegehalt“ gehabt und Judenfeindlichkeit und Hass zum Ausdruck gebracht, hieß es weiter.

Ein jüdischer Kläger wollte, dass die antijüdische Darstellung entfernt wird. Auch in den Vorinstanzen war er gescheitert. Der Fall hat Brisanz, weil die Wittenberger Stadtkirche als Mutterkirche der Reformation gilt. Hier predigte einst Reformator Martin Luther (1483-1546).

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