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BGH: Abschleppdienst darf Autos einbehalten

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Private Abschleppunternehmen brauchen abgeschleppte Autos nicht herauszugeben, bevor die Abschleppgebühr vollständig bezahlt ist.

Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Damit wies der BGH eine Klage einer Frau aus Berlin ab. Ihr Auto wurde von einem privaten Unternehmer abgeschleppt. Die Richter entschieden, dass das Unternehmen das Auto nicht freigeben müsse, bis alle Abschleppkosten beglichen worden sind. Die Frau habe deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung für die Zeit, in der sie ihr Auto nicht nutzen konnte.

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