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Betrugsmasche mit R-Gesprächen?

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Mit einem neuen Telefontrick versuchen derzeit dubiose Geschäftemacher Verbraucher abzuzocken. Das Telefon klingelt, angezeigt wird eine Frankfurter Rufnummer, die aber offensichtlich technisch gefälscht wurde. Eine männliche Stimme kündigt an: „Guten Tag, wir haben ein R-Gespräch für Sie aus dem Ausland, die Vermittlungsgebühr beträgt 1,69 Euro.“ Wenn man das Gespräch annehmen möchte, müsse man die „1“ drücken.

Auf diese Gespräche sollte man sich auf keinen Fall einlassen. Der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. lautet sofort auflegen und keine Ziffern auf dem Tastenfeld drücken.

R-Gespräche zeichnen sich dadurch aus, dass nicht der Anrufer für das Gespräch zahlt, sondern der Angerufene. Der Angerufene muss sich mit dem Anruf einverstanden erklären, er erhält nicht nur die Information, dass es sich um ein R-Gespräch handelt, sondern auch der Name des Anrufers und die Kosten pro Gesprächsminute werden ihm mitgeteilt. Ist der gewünschte Gesprächspartner dann bereit das Gespräch anzunehmen, wird die Verbindung hergestellt und die Kosten werden in die Telefonrechnung des Angerufenen einbezogen. Da ein Missbrauch dieses Dienstes nicht auszuschließen ist, kann man seine Telefonnummer für kostenträchtige R-Gespräche bei seinem Telekommunikationsanbieter sperren lassen.

Das Fazit der Verbraucherschützer: Keine R-Gespräche von Unbekannten annehmen! Wurden unwissend diese Gespräche angenommen, heißt es die Telefonrechnung zu kontrollieren und Einwendungen zu prüfen.

Quelle:VBZ Sachsen Anhalt

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