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Betrüger: trautmansons.com – Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG“

madartzgraphics (CC0), Pixabay
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trautmansons.com: Unrechtmäßiges Angebot vorbörslicher Aktien der „Porsche AG

Die Betreiber der Website trautmansons.com, die sich als „Trautman BV“ und/oder „Trautman Son’s SRL“ bezeichnen und als Sitz 88 Wood St, Barbican, London EC2V 7RS, Vereinigtes Königreich, angeben, nehmen unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern in Deutschland auf, um ihnen Festgeldanlagen und/oder angebliche vorbörsliche Aktien der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft (kurz: Porsche AG) anzubieten. Sowohl die Volkswagen AG als auch die BaFin weisen darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für diese Aktien unrechtmäßig sind und weder von der Volkswagen AG noch von einer ihrer Tochtergesellschaften stammen. Entgegen eigener Angaben auf seiner Internetseite wird das Unternehmen nicht von der zypriotischen Finanzaufsichtsbehörde, der Cyprus Securities and Exchange Commission (Cysec), beaufsichtigt.

In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Aktien bekannter Gesellschaften zur Zeichnung angeboten werden. Diese Aktien werden jedoch nach Zahlung durch die Käufer nicht geliefert und die Anbieter sind nicht mehr erreichbar.

Die Inhalte auf der Website trautmansons.com rechtfertigen die Annahme, dass erlaubnispflichtige Bank- und/oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betrieben werden.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz klar, dass die Betreiber der Website trautmansons.com keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland besitzen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Zudem liegt der für ein öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt für die genannte Aktie nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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