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Besserer Jugendschutz bei Online-Spielen

Mapcanyon (CC0), Pixabay
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Der Bundesrat fordert in einer am 21. November 2025 verabschiedeten Entschließung strengere Regeln für sogenannte glücksspielähnliche Elemente in Online- und Videospielen – insbesondere für Lootboxen.

Was sind Lootboxen?

Lootboxen sind virtuelle Pakete, die Spielerinnen und Spieler in vielen Computer- und Smartphone-Spielen gegen Bezahlung öffnen können. Der Inhalt ist zufällig; häufig werden neue Ausrüstungsgegenstände, Vorteile oder Fähigkeiten freigeschaltet. Meist muss zunächst mit echtem Geld eine Spielwährung erworben werden, mit der anschließend die Lootboxen gekauft werden.

Rechtliche Bewertung weiterhin offen

Ob Lootboxen rechtlich als Glücksspiel einzustufen sind, ist bislang nicht eindeutig geklärt. Da keine realen Geldgewinne möglich sind, fallen sie derzeit nicht eindeutig unter das geltende Glücksspielrecht. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, zu prüfen, in welchem Umfang Lootboxen glücksspielähnliche Elemente aufweisen und ob daraus ein stärkerer Schutz von Kindern und Jugendlichen folgen muss.

Vorgeschlagene Maßnahmen zum Jugendschutz

Der Bundesrat regt an, das Jugendschutzgesetz um Regelungen zu erweitern, die sich an den Vorgaben des Glücksspielrechts der Länder orientieren. Eine denkbare Maßnahme sei eine verpflichtende Altersverifikation ab 18 Jahren für Spiele, die Lootboxen enthalten.

Zudem soll das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Informationsmaterial entwickeln, um Eltern, Jugendliche und pädagogische Fachkräfte über Risiken und manipulative Mechanismen von Lootboxen aufzuklären.

Darüber hinaus fordert der Bundesrat, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene – insbesondere im Rahmen des Digital Fairness Acts – für mehr Transparenz einsetzt. Dazu zählen klare Preisangaben, nachvollziehbare Kostenstrukturen sowie die Pflicht, Wahrscheinlichkeiten für bestimmte virtuelle Gewinne offenzulegen. Dies sei wichtig, da viele Spiele international vertrieben werden und nationale Vorgaben nur begrenzte Wirkung entfalten.

Wie geht es nun weiter?

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Wann und in welcher Form sie die Vorschläge aufgreift, ist gesetzlich nicht festgelegt.

 

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