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Berichtigung der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)“

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Berichtigung
der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema
„Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)“

Vom 31. Juli 2023

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)“ vom 19. Juli 2023 (BAnz AT 27.07.2023 B6) wird berichtigt.

Nummer 3.1 wird berichtigt und lautet richtig wie folgt:

3.1 Antragsberechtigt sind

juristische Personen des öffentlichen Rechts,
im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts,

die Träger von Berufsbildungsstätten sind, in denen ergänzende ÜBA an Personen in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung vermittelt wird.

Bonn, den 31. Juli 2023

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Ulrich Schuck

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