Startseite Allgemeines Berichtigung der 11. Bekanntmachung über Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes: Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 (BVL 22/02/12)
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Berichtigung der 11. Bekanntmachung über Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes: Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 (BVL 22/02/12)

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Berichtigung
der 11. Bekanntmachung
über Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes:
Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021
(BVL 22/​02/​12)

Vom 5. Februar 2025

Die 11. Bekanntmachung über Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes: Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 (BVL 22/​02/​12) vom 21. Dezember 2022 (BAnz AT 18.01.2023 B8) wird berichtigt.

Hersteller und Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln sind gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich die Mengen der Pflanzenschutzmittel und darin enthaltenen Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden. Diese Bekanntmachung enthält Änderungen der zusammengefassten Ergebnisse der Meldungen für das Jahr 2021 ((BVL 22/​02/​12) vom 21. Dezember 2022). Die Änderungen betreffen nur Ausfuhren (zweite Tabelle) und sind in halbfetter Schrifttype dargestellt.

Ein ausführlicher Bericht ist elektronisch abrufbar unter www.bvl.bund.de/​psmstatistiken.

2.
Mengen an Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln, die im Jahr 2021 im Inland abgegeben und ausgeführt wurden, aufgeschlüsselt nach Wirkungsbereichen

Wirkungsbereich Inlandsabgabe
(t)
Inlandsabgabe
(%)
Ausfuhr
(t)
Ausfuhr
(%)
Herbizide (einschließlich Safener) 16 114 33,0  7 405 13,5
Fungizide  9 699 19,9 32 803 59,6
Insektizide und Akarizide
(einschließlich Synergisten)
20 596 42,3  8 554 15,6
davon inerte Gase im Vorratsschutz 19 738 40,5  6 300 11,4
davon andere als inerte Gase    858  1,8  2 254  4,1
Sonstige Wirkstoffe    361  0,7    438  0,8
Wachstumsregler und Keimhemmungsmittel  1 995  4,1  5 820 10,6
Summe 48 765 100 55 020 100
Summe ohne inerte Gase 29 027 48 720
Braunschweig, den 5. Februar 2025

Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
– Dienstsitz Braunschweig –

Im Auftrag
Dr. Thomas Schneider

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