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Bericht zur aktuellen Situation des DEGP

camellia_sasanqua (CC0), Pixabay
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Der alleinige Vorstand des DEGP, Herr M., ist am 14. März 2025 verstorben und wurde bereits in der vergangenen Woche beerdigt. Für dessen Steuerberatungsgesellschaften wurde von der Steuerberaterkammer Kiel ein Abwickler eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Herrn Dr. O. H., ABT Alsterdorfer Treuhand GmbH in Hamburg. Für weitere Informationen kann eine Presseanfrage an heising@atg-treuhand.de gerichtet werden.

Frau I. B., Mitglied des Verbandsrates, ist am 30. März 2025 verstorben. Dadurch ist der Verbandsrat des DEGP nicht mehr beschlussfähig und somit vollständig handlungsunfähig geworden. Ein neuer Vorstand kann aktuell wirksam nicht bestellt werden.

Einige Mitglieder des Verbandes, darunter auch Rechtsanwalt H., haben beim Amtsgericht Stendal Anträge auf Bestellung eines Notvorstandes und/oder neuer Verbandsratsmitglieder gestellt. Es wird vermutet, dass Rechtsanwalt H. beabsichtigt, Herrn P. oder Herrn R. S. als Notvorstand bestellen zu lassen. Beide Kandidaten gelten als problematisch: Herr P. ist für frühere Unregelmäßigkeiten bekannt, Herr S. ist im Zusammenhang mit Problemen bei der Anhaltinischen Wohnungsbaugesellschaft eG in Verruf geraten. Ein erfolgreicher Bestellungsversuch erscheint derzeit jedoch unwahrscheinlich.

Die zuständige Aufsichtsbehörde scheint bislang von den aktuellen Entwicklungen keine Kenntnis zu haben und hat sich auch zuvor zu den Vorgängen nicht geäußert.

27 Kommentare

  • Nachdem die Neuwahlen des Verbandsrates und die Bestellung des neuen Vorstandes am 30. Oktober 2025 stattgefunden haben, müsste unter von den querulatorischen Störern verursachte Trauerspiel beim DEGP endlich ein Schlussstrich gezogen sein.
    Der amtsbekannt zahlungsunfähige Pleitier Frank-Peter Evertz, welcher sich als „Genossenschaftspabst“ gefiel, dürfte jetzt schnell in der Versenkung verschwinden und mit ihm seine Jünger, die nichts anderes im Sinn hatten, als ihre eigenen dem Genosssenschaftswesen fremden Interessen im Prüfungsverband zu verwirklichen.
    Allen voran eine Callisto eG, eine DEUS Deutsche Societät eG, eine Selbstversorger eG, eine Cehatrol Technology eG, eine SCM Smart Coop Management eG u.v.m. Alles Genossenschaften, die entweder seit vielen Jahren gar nicht oder von im Sinne des GenG befangenen Prüfern „geprüft“ wurden. Die Zeiten dieser Vetternwirtschaft dürften spätestens mit der Bestellung des neuen Vorstandes und des neuen WP als besonderer Vertreter vorbei sein. Heureka! Es geht voran.

    • Das wäre sehr schön. Aber inzwischen wird schon wieder aus der hinteren Reihe gegen ehemals verantwortliche Personen geschossen, die mit der Misere des DEGP gar nichts zu tun haben, sondern die Missstände aufgedeckt und sich dem Gegenwind der dies betreffenden Gauner in den Weg gestellt haben. Den Ehrenwerten voran stand der Vorstand des Wirtschaftswunder e.V. und der ehemalige vom Gericht bestellte Notvorstand.
      Es werden jetzt aber erneut aber wildeste Gerüchte verbreitet, um Stimmung zu machen und diese Personen zu diskreditieren. Was das alles mit dem neuen Vorstand Alexander Boursanoff und dem neu bestellten besonderen Vertreter Bert-Jan Annecke (Wirtschaftsprüfer) zu tun haben soll, ist fraglich.
      Es wird Zeit, dass diesem unsäglichen Treiben endgültig einmal eine Ende gesetzt wird und dass sich der Verband auf seine eigentliche Aufgabe, das Prüfen seiner Mitgliedsgenossenschaften , konzentrieren kann.

  • Am 30.10.2025 wurde Herr Alexander Boursanoff als neuer Vorstand des DEGP e.V. gewählt. Als besonderer Vertreter des Vereins gem. § 30 BGB wurde der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Bert-Jan Annecke bestellt.
    Herr Alexander Boursanoff ist Aufsichtsrat in mehreren deutschen Großbanken gewesen und Herr Bert-Jan Annecke ist Qualitätsprüfer bei der Wirtschaftsprüferkammer.
    Alle hierfür nach der Satzung erforderlichen Entscheidungen wurden in der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit der Stimmen und vom neu gewählten Verbandsrat einstimmig getroffen.
    Frank-Peter Evertz ist angesichts der Stimmenverhältnisse von seinem Amt als Verbandsrat vor der Wahl des neuen Verbandsrats durch die Mitgliederversammlung zurückgetreten.
    Damit dürften die unsicheren Zeiten beim DEGP endgültig vorüber sein.

  • Die Mitgliederinitiative DEGP 2.0 hat zur Vorbereitung auf die am 30 Oktober 2025 anstehende Mitgliederversammlung die Satzung auf die dahin getroffenen Regelungen zur Stimmabgabe prüfen lassen.
    Ergebnis:
    Aus der Satzung ergibt sich eine personenbezogene Begrenzung der Stimmrechtsabgabe auf maximal vier Stimmen:
    • §14 Abs. 1 Satzung bestimmt, dass die Ausübung des Stimmrechts der Mitglieder durch den Vorstand erfolgt und eine Bevollmächtigung zulässig ist. Ein Verbandsmitglied darf jedoch neben seinem eigenen Stimmrecht das höchste Stimmrecht von drei weiteren Mitgliedern ausüben. Daraus folgt eine Begrenzung der Stimmenanzahl auf vier pro Person, da das „Verbandsmitglied“ hier auf die handelnde Person bezogen ist.
    • §13 Abs. 4 Sätze sehen vor, dass das Stimmrecht einzelner Mitglieder auf Antrag erweitert werden kann, maximal jedoch um drei Stimmen. Auch hier ist eine klare Begrenzung der maximal möglichen Stimmenanzahl je Person gegeben.
    • Die Satzung regelt die Delegation von Stimmrechten stets im Zusammenhang mit der Person, die die Stimmrechte ausübt, nicht mit der Anzahl der vertretenen Mandate.
    Diese Regelungen führen zu dem klaren Ergebnis, dass die maximale Stimmabgabe personen-, nicht mandatsbezogen begrenzt ist auf vier Stimmen je Person (eine eigene Stimme plus drei weitere durch Vollmacht).
    Somit wird eine unverhältnismäßige Stimmrechtskonzentration verhindert, auch wenn die Person mehrere Mitglieder als gesetzlicher Vertreter vertritt oder weitere Vollmachten besitzt. Sie kann maximal vier Stimmen abgeben.
    Kurz:
    • §14 Abs. 1 Satzung (Stimmrechtsausübung und Bevollmächtigung, max. drei weitere Stimmen neben eigener)
    • §13 Abs. 4 Satzung (Maximalerweiterung um drei Stimmen)
    • Personenbezogene Regelung der Stimmrechte in der Satzung

    Diese satzungsmäßige Personenbeziehung der Stimmenbegrenzung ist bindend und prägend für die praktische Stimmrechtsausübung.

    Wenn hiergegen verstoßen wird, wird es nichts mit der Wahl eines neuen Verbandsrats, der Bestellung eines neuen Vorstands und dessen Eintragung.

  • Das Amtsgericht Stendal hat die vom Notar Dr. Boneß unter dem 18. August 2025 zur Eintragung angemeldete Bestellung des Wirtschaftsprüfers Dr. Oliver Heising aus Hamburg als Vorstand des DEGP e.V. abgelehnt. Dies mit der Begründung, dass das vorgelegte, vorgebliche Protokoll einer Versammlung vom 15.8.2025 kein Protokoll einer ordentlichen Mitgliederversammlung des DEGP e.V sei. Für deren Einberufung sei der Vorstand bzw. der bestellte Notvorstand zuständig.

    Die Versammlung war von einer Handvoll Personen unter Federführung des als zahlungsunfähiger Pleitier amtsbekannten Herrn Frank Peter Evertz durchgeführt worden, ohne dass der gerichtlich bestellte Notvorstand des DEGP e.V. hiervon Kenntnis hatte. Ein netter Versuch mit womöglich strafrechtlichen Konsequenzen.

    • Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt wegen der Vorgänge schon gegen Dr. Oliver Heising als Beschuldigten unter dem dortigen Aktenzeichen 3221 Js 936/25.
      Eine versuchte mittelbare Falschbeurkundung dürfte es zumindest sein. Ob da mal nicht die drei im Falle des Herrn Dr. Oliver Heising zuständigen berufsrechtlichen Kammern tiefer prüfen? Schließlich ist er Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in einer Person. Da dürfen solche schwerwiegenden Fehler normalerweise nicht vorkommen.

  • Der Notvorstand des DEGP hat jetzt zu einer Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2025 mit Neuwahlen von Verbandsräten, der Bestellung eines neuen Vorstandes und der Beschlussfassung über eine neue, die Mitgliederrechte stärkenden Satzung für den Prüfungsverband eingeladen. Viele Regelungen sind darüber hinaus klarer gefasst. Diese Gelegenheit sollten diejenigen Mitglieder, die sich in der Vergangenheit über die fehlende Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeit beschwert haben, jetzt nutzen. Anderenfalls finden sie sich im Ergebnis wieder in den Händen einer kleinen Handvoll Personen, welche Genossenschaften mit Kleinstjahresumsätzen vertreten, die mutmaßlich nur existieren, um den Prüfungsverband zu beherrschen und persönliche Interessen durchzusetzen. Ein schillerndes Beispiel dafür ist Herr Frank-Peter Evertz und ihm familiär nahestehende Personen. Ein weiteres Beispiel ist Herr Frank Knauer.

    • Wahrscheinlich wird sich das Engagement der Mitglieder des DEGP für einen unabhängigen und unvoreingenommenen genossenschaftlichen Prüfungsverband, wie ihn der Gesetzgeber idealerweise verlangt, in Grenzen halten.
      Höchstwahrscheinlich werden die redlichen Mitglieder -wie schon in der Vergangenheit- nicht einmal ein Interesse für die persönliche Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2025 zeigen und daran nicht teilnehmen.

      Die kleine Handvoll Mitglieder, die über ihre „Beziehungen“ und ihren Einfluss auf die Führungsgremien und damit auch auf die Verbandsprüfer die Pflichtprüfung ihrer Genossenschaften durch den DEGP als genossenschaftlicher Prüfungsverband nach ihrem Willen bisher gestalten konnten, werden ihre Interessen wieder einmal zahlreicher, lauter und stärker vertreten, als die Mehrheit der übrigen Mitglieder.
      Das fatale Ergebnis wird ein weiter von wenigen Personen abhängiger und befangener genossenschaftlicher Prüfungsverband sein, der die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewähr der vom Gesetzgeber ihm übertragenen Aufgaben nicht (mehr) bietet und dem folgerichtig das ihm verliehene Prüfungsrecht von der Aufsichtsbehörde kurzfristig entzogen werden wird.

      Wenn also die redlichen Mitglieder des DEGP jetzt immer noch nicht begriffen haben, dass die anstehende Mitgliederversammlung wahrscheinlich die letzte Mitgliederversammlung des DEGP als Prüfungsverband mit Prüfrecht sein wird und sie bei dem prognostizierten ungünstigem Verlauf völlig ohne Prüfungsverband dastehen, zeichnen sie hierfür selbst verantwortlich.

    • Beschluss des OLG Naumburg vom 6. August 2025, Az. 5 Wx 9/25 – Hier Ungeeignetheit von Herrn Dr. Oliver Heising aus Hamburg für das Amt eines Notvorstandes des DEGP

      Sehr geehrte Mitglieder des Prüfungsverbandes,

      aus aktuellem Anlass und mit Blick auf die bevorstehende Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2025 möchten wir Sie über den Inhalt und die Bedeutung des Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg vom 6. August 2025 informieren.
      Das Gericht hat darin rechtskräftig festgestellt, dass Herr Dr. Oliver Heising schon für das Amt des Notvorstandes des DEGP nicht geeignet ist. Die Bestellung des Herrn Dr. Oliver Heising wurde von der DEUS Deutsche Societät eG, vertreten durch Herrn Frank-Peter Evertz, beantragt.

      Die Entscheidung des OLG Naumburg beruht auf mehreren wesentlichen Erwägungen, die Zweifel an der persönlichen und fachlichen Eignung von Herrn Dr. Heising begründen:

      1. Verstöße gegen satzungsmäßige und vereinsrechtliche Pflichten
      Das Gericht stellte fest, dass Herr Dr. Heising in mehreren Fällen gegen die Satzung und die Grundsätze ordnungsgemäßer Vereinsführung verstoßen hat.
      Insbesondere bei der Einberufung von Mitgliederversammlungen und bei internen Entscheidungsprozessen handelte er eigenmächtig und ohne Abstimmung mit den zuständigen Organen, was zu erheblichen Unregelmäßigkeiten führte.

      2. Pflichtwidriges Verhalten und Mangel an Integrität
      Herr Dr. Heising traf als Abwickler des verstorbenen Vorstandes des DEGP e.V,, Herrn Kai Fengels, wiederholt Entscheidungen, die nicht im Einklang mit den Interessen des Verbandes standen.
      Diese Verhaltensweisen zeigen eine mangelnde Loyalität gegenüber dem Verband sowie ein fehlendes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit den ihm anvertrauten Aufgaben.

      3. Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses
      Zwischen Herrn Dr. Heising und den übrigen Organmitgliedern besteht laut OLG ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis, das eine sachgerechte Zusammenarbeit unmöglich macht.
      Das Gericht betont, dass ein solches Vertrauensverhältnis eine unverzichtbare Voraussetzung für die Ausübung eines Vorstandsmandats darstellt.

      4. Gefährdung des Verbandswohls
      Das OLG Naumburg in seiner Entscheidung kommt zu dem Schluss, dass das Verhalten von Herrn Dr. Heising geeignet ist, das Ansehen und die Funktionsfähigkeit des Verbandes nachhaltig zu gefährden
      Seine weitere Tätigkeit als Vorstand würde daher eine konkrete Gefahr für das Verbandswohl darstellen.

      Schlussfolgerung

      Auf Grundlage dieser gerichtlichen Feststellungen ist festzuhalten, dass Herr Dr. Oliver Heising nach dem Beschluss des OLG Naumburg vom 6. August 2025 auch für das Amt des Vorstandes des DEGP als ungeeignet anzusehen ist.
      Vor dem Hintergrund der anstehenden Mitgliederversammlung am 30. Oktober 2025 wird darauf hingewiesen, dass eine Bestellung von Herrn Dr. Heising in ein Vorstandsamt den eindeutigen gerichtlichen Feststellungen widerspräche und das Vertrauen in die Leitung des Verbandes weiter beeinträchtigen würde.

      Im Interesse der Rechtssicherheit, der Integrität und der ordnungsgemäßen Verbandsführung wird den Mitgliedern daher empfohlen, diese Entscheidung bei der anstehenden Wahlentscheidung zu berücksichtigen.

      Ihre Mitgliederinitiative pro DEGP 2.0

  • Weniger als 4% der der dem DEGP insgesamt angehörigen Mitgliedsgenossenschaften glaubten am 15. August 2025 trotz vorher erfolgter Absage durch den gerichtlich bestellten Notvorstand eine geheime Versammlung ohne Legitimation und ohne ordnungsgemäße Einladung aller Mitglieder des DEGP als „Mitgliederversammlung“ abhalten zu können und quasi sich selbst einen neuen Verbandsrat wählen und einen neuen Vorstand bestellen zu können. Der vermeintlich neu bestellte Vorstand Dr. Oliver Heising war zuvor schon vom OLG Naumburg durch rechtskräftige Entscheidung vom 6. August 2025 als ungeeignet für eine Bestellung als Notvorstand erachtet worden, weshalb am 23. Mai 2025 Herr Wolfgang Witsch als Notvorstand des DEGP vom Vereinsregistergericht bestellt wurde. Die in der geheimen Versammlung gefassten Beschlüsse sind notariell beim Vereinsregister zur Eintragung angemeldet worden.

    Die Durchführung der geheimen Versammlung ist teilweise vergleichbar mit der Selbstkrönung des inzwischen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung festgenommenen und in U-Haft befindlichen Peter Fitzek in dessen Fantasiestaat „Königreich Deutschland“ in der Lutherstadt Wittenberg.

    Die Vorgehensweise wird den so handelnden Personen nicht viel nutzen, da das Vereinsregistergericht am 22. August 2025 die Bestellung des Herrn Wolfgang Witsch erneut bestätigt hat.

    Die unter 4% an der für die anderen 96 % der Mitglieder des DEGP geheimen Versammlung teilnehmenden Genossenschaften wurden zudem von maximal 10 natürlichen Personen vertreten. Federführend war der amtsbekannt zahlungsunfähige Herr Frank-Peter Evertz, welcher alleine über 10 von den insgesamt unter 20 teilnehmenden Genossenschaften persönlich als Vorstand vertritt. Weitere Teilnehmer waren mutmaßlich der Reichsbürgerszene nahestehende Personen und Genossenschaften.

    Die Ermittlungen laufen…

  • Der vom Gericht für den DEGP eingesetzte Notvorstand ist laut Vereinsregisterauskunft nach wie vor im Amt. Das bedeutet, er macht seine Arbeit gut, anderenfalls wäre er vom Gericht von Amts wegen schon abgesetzt worden.

  • Chapeau!

    Der vom Gericht eingesetzte Notvorstand des DEGP hat es geschafft, die finanziellen Probleme des Prüfungsverbandes durch konsequente Beitragserhebung und die pflichtgemäße Weiterführung des Prüfungabetriebs innerhalb kürzester Zeit vom Tisch zu bekommen.

    Der Notvorstand hat es ferner geschafft, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der eine geänderte Satzung beschlossen und ein neuer Vorstand gewählt werden soll.

    • Der designierte Spitzenkandidat der CDU für die anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Herr Sven Schulze, MdL, wird sich als aktueller Wirtschaftsminister und Leiter der Aufsichtsbehörde für den DEGP ganz sicher nicht gegen die Interessen des ältesten und mitgliederstärksten genossenschaftlichen Prüfungsverbandes in Sachen-Anhalt mehr als 30.000 darin vereinten Menschen stellen.

      • Das stimmt auffallend. Für die CDU steht es im Land Sachsen-Anhalt ohnehin aktuell eher schlecht. Sie steht zwischen AFD und den Linken und fürchtet sich vor einer Zusammenarbeit mit den Grünen und der SPD. Wenn jetzt 30.000 Beteiligte an mittelständischen Unternehmen in Sachsen-Anhalt vom Wirtschaftsminister im Regen stehen gelassen werden, wäre das schlimm und ganz sicher kein gutes Omen für die CDU im Landtagswahlkampf.

  • Die überraschende Entscheidung des Herrn Gerd Karl Schaumann, das Amt als Vorstand des VDP MitUnternehmer e.V. niederzulegen, respektieren wir als konsequente Reaktion auf die entstandenen strukturellen Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm, dem übrigen Vorstand, Teilen des Verbandsrats. Die mit ihm bestehenden unüberbrückbaren Differenzen mit dem DEGP Deutsch-Europäischen Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. haben beabsichtigte Verhandlungen zum Abschluss einer neuen Kooperationsvereinbarung mit dem dort gerichtlich bestellten Notvorstand blockiert.

    Der nun erfolgte Rücktritt eröffnet dem Verband die Möglichkeit, mit neuer Ausrichtung und in konstruktiver Atmosphäre die anstehenden Herausforderungen anzugehen, zukunftsorientierte Weichenstellungen vorzunehmen und die Differenzen mit dem DEGP durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung endgültig zu beenden.

    Die langjährigen Verdienste um das Genossenschaftswesen sowie Ihre Beiträge zur Entwicklung sowohl des VDP MitUnternehmer e.V. als auch des DEGP Deutsch-Europäischen Genossenschafts- und Prüfungsverbands e.V. sind nichtsdestotrotz ausdrücklich zu würdigen. Seine Leistungen bleiben unbestritten und werden entsprechend gewürdigt.

    Wir wünschen Herrn Schaumann für seinen weiteren Lebensweg alles Gute und danken ihm für sein langjähriges Engagement.

  • Totgesagte leben länger! Der aktuelle Vereinsregisterauszug über den DEGP belegt, dass das Amtsgericht Stendal jedenfalls keinen Rechtsextremen als Notvorstand des Vereins bestellt hat. Das gibt Hoffnung, und die stirbt bekanntlich zuletzt.

  • Auf einer Mitgliederversammlung des VDP MitUNternehmer- und Genossenschaftsverband e.V. am 22.5.2025 wurde von circa 15 Teilnehmern überraschend ein Herr Engelbert Merz aus Hoyerswerda als möglicher Kandidat für das Amt des Notvorstandes für den DEGP ins Spiel gebracht und vorgeschlagen.
    Eine Frau S.Franke, welche Vorständin der „Die Selbstversorger eG“ ist, beabsichtigt, heute einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Stendal zu stellen.

    Recherchen über die vorgeschlagene Person Engelbert Merz ergeben Folgendes:

    Persönliche Daten und beruflicher Werdegang

    • Geboren 1965
    • Wohnhaft in Hoyerswerda, Sachsen
    • Beruf: Bauleiter[1]
    • Politisch mehrfach als Einzelbewerber bei Wahlen in Erscheinung getreten, u.a. Bundestagswahl 2013 (Wahlkreis Bautzen I, Ergebnis: 1,3 %)[1]

    Politische Aktivitäten und öffentliches Auftreten
    • Wiederholte Kandidaturen als Einzelbewerber oder für kleine, nicht etablierte Gruppierungen
    • Engagement im rechten bis rechtsextremen Spektrum, u.a. im Umfeld von Pegida und Bürgerinitiativen
    • Beteiligung an der „Die Selbstversorger eG“ als Ansprechpartner und zentrale Figur (eigene Angaben auf der Webseite der Genossenschaft, nicht aus den Suchergebnissen, aber aus vorherigen Kontexten bekannt)

    Fachliche Qualifikation
    • Ausbildung und Berufserfahrung als Bauleiter, was praktische Kenntnisse im Bauwesen, Organisation und Projektmanagement voraussetzt[1]
    • Keine Hinweise auf eine Ausbildung oder Berufserfahrung im Bereich Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Genossenschaftsrecht, Betriebswirtschaft oder vergleichbare Qualifikationen, die für die Leitung oder Prüfung einer Genossenschaft oder eines Prüfungsverbandes erforderlich wären[1]
    Anforderungen an das Amt eines Notvorstandes für einen genossenschaftlichen Prüfungsverband
    • Gemäß Prüfungsordnung und Satzung von Prüfungsverbänden müssen Vorstandsmitglieder und insbesondere Prüfer besondere Qualifikationen nachweisen, die sich an den Vorgaben des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV) orientieren[6][8].
    • Erforderlich sind fundierte Kenntnisse im Genossenschaftsrecht, Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft und der ordnungsgemäßen Geschäftsführung von Genossenschaften[6][8].
    • Darüber hinaus wird ein hohes Maß an persönlicher Integrität, Unabhängigkeit, Objektivität und Verschwiegenheit verlangt[6][8].

    Persönlichkeit und öffentliche Wahrnehmung
    • Merz ist als politisch polarisierende Person im rechten bis rechtsextremen Spektrum bekannt
    • Öffentliches Auftreten mit teils radikalen, demokratiekritischen Positionen
    • Keine Hinweise auf Führungserfahrung in großen Organisationen oder auf die Fähigkeit, komplexe wirtschaftliche oder rechtliche Sachverhalte unabhängig und sachlich zu beurteilen
    ________________________________________

    Schlussfolgerung:
    Ungeeignetheit von Engelbert Merz als Notvorstand für einen genossenschaftlichen Prüfungsverband

    Fachliche Disqualifikation
    Engelbert Merz verfügt über keinerlei nachgewiesene Qualifikationen in den für einen Notvorstand eines genossenschaftlichen Prüfungsverbandes zwingend erforderlichen Bereichen. Seine Ausbildung und Berufstätigkeit als Bauleiter steht in keinem erkennbaren Zusammenhang mit den komplexen Anforderungen in Wirtschaftsprüfung, Rechnungswesen, Genossenschaftsrecht oder Betriebswirtschaft[1][6][8]. Die Diskrepanz zwischen seinen vorhandenen Kompetenzen und den gesetzlichen sowie satzungsgemäßen Anforderungen ist grundlegend und nicht überbrückbar.

    Persönliche Ungeeignetheit
    Merz‘ öffentliche Positionierung im rechtsextremen Spektrum und seine Verbindungen zu demokratiekritischen Bewegungen stehen in fundamentalem Widerspruch zu den Integritäts- und Neutralitätsanforderungen des Amtes[6][8]. Ein Notvorstand eines Prüfungsverbandes muss höchste Vertrauenswürdigkeit, Unabhängigkeit und Objektivität verkörpern. Diese Eigenschaften sind bei einer Person mit Merz‘ politischem Profil nicht gewährleistet.

    Reputationsrisiko
    Die Berufung von Merz würde den betroffenen Prüfungsverband erheblichen Reputationsschäden aussetzen und das Vertrauen der Genossenschaftsmitglieder sowie der Aufsichtsbehörden gefährden. Seine Verbindungen zum rechtsextremen Milieu würden die Glaubwürdigkeit und Neutralität der Prüfungstätigkeit in Frage stellen.

    Eindeutiges Fazit
    Engelbert Merz ist für das Amt eines Notvorstandes in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband vollständig ungeeignet. Die fachliche Inkompetenz, gepaart mit der problematischen politischen Positionierung, macht eine Berufung rechtlich bedenklich und praktisch unverantwortlich. Jede Überlegung in diese Richtung wäre ein schwerwiegender Fehler, der die Integrität des gesamten Prüfungsverbandes kompromittieren würde.

    Quellen:
    [1] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/engelbert-merz [2] https://idas.noblogs.org/?p=3122 [3] https://www.imis.uni-osnabrueck.de/fileadmin/4_Publikationen/PDFs/imis51.pdf [4] https://www.bpb.de/system/files/dokument_pdf/Dorte%20Huneke_Ziemlich_deutsch.pdf [5] https://www.kas.de/documents/252038/253252/CDU_Kreisverbaende.pdf/a5a54c71-9fd5-6fdb-5d3c-272bcd185fd4 [6] https://www.pruefungsverband.de/fileadmin/user_upload/Pdfs/Pru__fungsordnung_PkmG_ab_01.01.2023.pdf [7] https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Brosch_LW_Zwei_Staaten_zwei_Nationen_2016.pdf [8] https://genossenschaftlicher-pruefungsverband.de/dokumente/satzung_pdg.pdf

    Ob dem DEGP damit geholfen wäre, ist höchst zweifelhaft. Wahrscheinlich wäre das dann die Endstation.

  • Die Fronten sind wohl geklärt. Zum Aktenzeichen VR 7021 wurde am 24.3.2025 der „Gemeinwohlorientierte Genossenschafts- und Prüfungsverband für Europa e.V.“ mit Sitz in Landsberg im Vereinsregister des Amtsgerichts Stendal eingetragen. Die geschassten ehemaligen Vostände des dem Untergang geweihten „DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V.“ Reiner Stein und Andreas Franke sind jetzt dort Vorstände. Unterstützt werden sie vom hart am strafbewehrten Parteiverrat wegen bestehender Interessenkollision tätig werdenden Rechtsanwalt C. Hasse aus Wittenberg, welcher gleichzeitig die Interessen des niedergehenden DEGP anwaltlich vertritt und vom ehemaligen Vorstand des DEGP, Roland Sperling.
    Letzterer ist mit der von ihm als Vorstand vertretenen AWG Anhaltinische Woohnungsgenossenschaft eG in schwer Verruf geraten.
    Es soll dort große Probleme bei der ordnungsgemäßen Verbuchung der von den Mitgliedern bei der Genossenschaft angelegten vermögenswirksamen Leistungen geben. Es besteht der Verdacht, dass die Genossenschaft mit Mitgliederspareinlagen und staatlicher VWL-Förderung Immobilienvermögen gebildet und ohne entsprechende Gegenleistung später an Angehörige des Vorstandes übertragen haben könnte. Hierum wird sich wohl bei entsprechendem Anfangsverdacht die BaFin sowie auch die StA kümmern.

  • Ein großer Bewerberansturm für das Amt des Notvorstandes bringt das Amtsgericht Stendal plötzlich in eine Situation, zwischen Pest und Cholera wählen zu müssen, oder eine Person zu bestimmen, die es wirklich ernst meint mit dem ihr zu übertragenen Amt. Es liegen dort inzwischen mindestens sieben Vorschläge vor, die -soweit bekannt- aus der Richtung der bekannten Protagonisten, die den DEGP aus reiner Geldgier und Eigensinn erst in die Lage gebracht haben, in der er sich jetzt befindet!
    Qui bono?, ist die Frage, die hier gestellt werden sollte. Es geht hier nicht um die Interessen der Amtsperson, sondern um die des in Not geratenen Prüfungsverbandes!
    Aber welche Person will sich schon freiwillig engagieren und sich dieser Verantwortung stellen?
    Möge das Gericht eine weise Entscheidung treffen.

    • Als Buchhalter kann man dazu nur sagen, dass alle diejenigen, welche den Posten des Notvorstandes beim DEGP anstreben, sich eigentlich psychiatrisch untersuchen lassen müssten. Normalerweise strebt niemand diesen Posten an. Der DEGP ist sei mehr als einem Jahr ohne wirkliche Führung auf Vorstandsebene und hat keine seiner ihm von Gesetzes wegen auferlegten Pflichten erfüllt. Im Gegenteil, es waren unprofessionelle Stümper am Werk, die nur auf das große Geld geschielt haben.
      Aus insolvenzrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht müsste nach hiesigem Dafürhalten sofort gehandelt werden. Die Aufsichtsbehörde dürfte ebenfalls nicht sehr erfreut sein, wenn statt der Insolvenz des Prüfungsverbandes nun noch eine Fortführung des Desasters droht und gegebenefalls alle Schweinereien von Evertz, Pusch, Fengels, Schaumann & Co aufgedeckt werden.

    • Als Buchhalter kann man dazu nur sagen, dass alle diejenigen, welche den Posten des Notvorstandes beim DEGP anstreben, sich eigentlich psychiatrisch untersuchen lassen müssten. Normalerweise strebt niemand diesen Posten an. Der DEGP ist sei mehr als einem Jahr ohne wirkliche Führung auf Vorstandsebene und hat keine seiner ihm von Gesetzes wegen auferlegten Pflichten erfüllt. Im Gegenteil, es waren unprofessionelle Stümper am Werk, die nur auf das große Geld geschielt haben.
      Aus insolvenzrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht müsste nach hiesigem Dafürhalten sofort gehandelt werden. Die Aufsichtsbehörde dürfte ebenfalls nicht sehr erfreut sein, wenn statt der Insolvenz des Prüfungsverbandes nun noch eine Fortführung des Desasters droht und gegebenefalls alle Schweinereien von Evertz, Pusch, Fengels, Schaumann & Co aufgedeckt werden.

  • Ein großer Bewerberansturm für das Amt des Notvorstandes bringt das Amtsgericht Stendal in die Situation zwischen Pest und Cholera wählen zu müssen, oder eine Person zu bestimmen, die es wirklich ernst meint mit dem ihr zu übertragenen Amt. Es liegen dort inzwischen mindestens sieben Vorschläge vor, die -soweit bekannt aus der Richtung der bekannten Protagonisten, die den DEGP aus reiner Geldgier und Eigensinn erst in die Lage gebracht haben, in der er sich jetzt befindet!
    Welche Person will sich schon freiwillig dieser Verantwortung stellen?

    • Das ist im Hinblick auf das verstorbene Mitglied des Verbandsrats jedenfalls nicht der Fall. Der allseits bekannte „Tausendassa“, Frank Peter Evertz war jedenfalls bei der Beerdigung des verstorbenen alleinigen Vorstands des DEGP, Herrn Kai Ole fengels, am 14.03.2025 zugegen und kennt den für ihn eingesetzten Abwickler, Herrn Dr. Oliver Heising aus Hamburg, (zu) gut. Es steht zu vermuten, dass hier sich hier wieder ein Konglomerat an Brüdern im Geiste zusammentut, um den DEGP und seine Mitglieder weiter zu schröpfen.

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