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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der FPM Windenergie Dirmingen I GmbH & Co. KG angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Am 17. Dezember 2024 um 14:52 Uhr hat das Amtsgericht Wilhelmshaven im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FPM Windenergie Dirmingen I GmbH & Co. KG die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet (Aktenzeichen: 10 IN 146/24).

Details zum Verfahren und Beteiligte

  • Antragstellerin: FPM Windenergie Dirmingen I GmbH & Co. KG,
    • Sitz: Theodor-Fetköter-Str. 2, 26441 Jever
    • Persönlich haftende Gesellschafterin: Fellensiek Beteiligungs GmbH, vertreten durch:
      • Geschäftsführerin: Claudia Fellensiek, Waagestr. 5, 26441 Jever
      • Geschäftsführer: Torsten Fellensiek, Waagestr. 5, 26441 Jever
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann,

    • Kanzlei: PLUTA Rechtsanwalts GmbH
    • Anschrift: An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen
    • Kontakt: Tel.: 0421/835008-0, Fax: 0421/835008-49
    • E-Mail: bremen@pluta.net
    • Internet: www.pluta.net

Anordnung des Gerichts

Durch die gerichtliche Entscheidung sind Verfügungen der Antragstellerin ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Schuldner der Antragstellerin werden explizit aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können eine sofortige Beschwerde einlegen, sofern sie die internationale Zuständigkeit des Gerichts rügen möchten (gemäß Art. 5 Abs. 1 EU-Verordnung 2015/848).

Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Beschwerden müssen beim Amtsgericht Wilhelmshaven – Insolvenzgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Einsicht des Beschlusses

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.


Diese Anordnung markiert den Beginn des Insolvenzverfahrens für die FPM Windenergie Dirmingen I GmbH & Co. KG und stellt eine entscheidende Phase für die Gläubiger und Beteiligten dar. Der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Christian Kaufmann wird nun die Vermögenslage prüfen und die nächsten Schritte koordinieren.

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