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Bericht: Vorläufige Insolvenzverwaltung bei AWP Energie GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Az.: IN 97/25

Am 5. März 2025 hat das Amtsgericht Ingolstadt im Verfahren über den Antrag der AWP Energie GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen eine wichtige Entscheidung getroffen. Das Gericht hat eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, um das Vermögen der Schuldnerin vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu sichern, gemäß § 21 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung (InsO).

Die AWP Energie GmbH, mit Sitz in der Georgstraße 8, 85077 Manching, und vertreten durch Geschäftsführer Alfred Wittmann, hatte den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Das Unternehmen ist im Bereich der Energieversorgung tätig und steht nun vor erheblichen finanziellen Herausforderungen, die zu dieser Entscheidung geführt haben.

Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba aus Ingolstadt bestellt. Dr. Zaremba ist unter der Adresse Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt, erreichbar. Die Kontaktdaten lauten Telefon: +49(841)3704448 und Telefax: +49(841)3704451.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, das Unternehmen zu überwachen und dafür zu sorgen, dass Verfügungen der Schuldnerin, wie die Einziehung von Außenständen, nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam sind. Dies soll verhindern, dass noch mehr Vermögenswerte aus dem Unternehmen abfließen, bevor das Insolvenzverfahren vollständig eröffnet werden kann.

Rechtsbehelfsbelehrung und Beschwerde

Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts Ingolstadt kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Ingolstadt, Neubaustraße 8, 85049 Ingolstadt, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls diese nicht öffentlich verkündet wurde, mit der Zustellung der Entscheidung oder deren Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Frist zur Einlegung der Beschwerde ist wichtig, da eine versäumte Frist den Verlust des Rechts auf eine weitere rechtliche Überprüfung der Entscheidung zur Folge haben könnte. Rechtsbehelfe können auch als elektronische Dokumente eingereicht werden, wobei bestimmte technische Anforderungen zu beachten sind.

Ausblick auf das Verfahren

Das Verfahren steht noch am Anfang, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation für die AWP Energie GmbH und ihre Gläubiger entwickeln wird. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nun alle relevanten Informationen zusammentragen und eine umfassende Prüfung vornehmen, um festzustellen, ob und unter welchen Umständen das Insolvenzverfahren eröffnet werden kann. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, wird es im weiteren Verlauf auch die Möglichkeit für Gläubiger und andere Beteiligte geben, ihre Forderungen anzumelden und Lösungen zu finden, um das Unternehmen möglicherweise zu sanieren.

Das Amtsgericht Ingolstadt bleibt das zentrale Gericht für alle weiteren Verfahrensschritte und Entscheidungen in diesem Fall.

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