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Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_Haferkater_Purpose_GmbH

MIH83 (CC0), Pixabay
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Haferkater Purpose GmbH

Frankfurt

Bericht
über die Mittelverwendungskontrolle

zur Vermögensanlage
„Nachrangdarlehen_​Haferkater_​Purpose_​GmbH_​8,50%_​2023_​2030“
der Haferkater Purpose GmbH
(Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2023)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 12. Dezember 2023, zuletzt geändert am 5. November 2024, wurde ich, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der Haferkater Purpose GmbH, Eberswalder Straße 26, 10437 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 132382 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich in meiner Funktion als Mittelverwendungskontrolleur über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_​Haferkater_​Purpose_​GmbH_​8,50%_​2023_​2030“. Berichtsstichtag ist der 15. Juni 2025. Frühere Berichterstattungen datieren auf den 22. Juni 2025 (Berichtsstichtag: 15. Juni 2024) und 22. Juni 2025 (Berichtsstichtag: 15. Dezember 2024).

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Anlageobjekt ist es, das eingeworbene Nachrangkapital an den (…) Projektinhaber in Form eines nicht nachrangigen Darlehens weiterzuleiten und in Höhe der Nettoeinnahmen dieser Finanzierung (…) an diesen auszuzahlen. (…) Der Projektinhaber wird die Nettoeinnahmen für die Erhöhung seiner Liquidität zur Umsetzung seiner unternehmerischen Strategie („Vorhaben“) nutzen. Unter der Annahme der Vollplatzierung wird der Projektinhaber die Nettoeinnahmen wie folgt zur Umsetzung des Vorhabens verwenden:

68,03 % der Nettoeinnahmen (bis zu EUR 2.195.019,61) („Tranche 1“) sollen für die Finanzierung der Kosten des weiteren Aufbaus der operativen Geschäftstätigkeit gemäß seinem Unternehmenszweck verwendet werden. Der Projektinhaber hat bereits neue Standorte für die Haferkater Stores GmbH akquiriert und plant aktuell den Ausbau derselben. Die beim Projektinhaber hierzu entstandenen Kosten belaufen sich auf EUR 320.000,00 und werden durch die Nettoeinnahmen refinanziert. Daneben wird der Projektinhaber einen Teil der auf Tranche 1 entfallenden Nettoeinnahmen in Höhe von EUR 1.875.019,61 mittels eines (gesetzlich nachrangigen) Gesellschafterdarlehens (…) an die Tochtergesellschaft [des Projektinhabers] weiterleiten. (…) Die Tochtergesellschaft wird die weitergeleiteten Mittel nutzen, um den Ausbau und den Betrieb von Verkaufsstellen unter der Marke Haferkater an den Standorten Hauptbahnhof Mannheim und Potsdam in Höhe von EUR 520.000,00 zu refinanzieren und in Höhe von EUR 1.355.019,61 zu finanzieren (die übrigen Standorte) und so das bestehende Filialnetz in Deutschland durch weitere Verkaufsstellen zu vergrößern. Aus den Nettoeinnahmen der Tranche 1 werden folgende Verkaufsstandorte finanziert: (i) EUR 260.000,00 für den Hauptbahnhof Mannheim, Willy-Brandt-Platz 17, D-68161 Mannheim, Gesamtgröße 61,2 m2, Inbetriebnahme erfolgte im Dezember 2023; (ii) EUR 260.000,00 für den Hauptbahnhof Potsdam, Friedrich-Engels-Straße 99, D-14473 Potsdam, Gesamtgröße 74,7 m2, Inbetriebnahme erfolgte im November 2023; (iii) EUR 110.000,00 für den Bahnhof München-Ost, Orleanspl. 11, D-81667 München, Gesamtgröße 36 m2, Inbetriebnahme erfolgte im März 2024; (iv) EUR 250.000,00 für den Hauptbahnhof Dortmund, Königswall 15, D-44137 Dortmund, Gesamtgröße 40,1 m2, voraussichtliche Inbetriebnahme im Juni 2024; (v) EUR 100.000,00 für den Hauptbahnhof Freiburg (Breisgau), Bismarckallee 5, D-79098 Freiburg Breisgau, Gesamtgröße 23,2 m2, Inbetriebnahme erfolgte im April 2024; (vi) EUR 200.000,00 für den Hauptbahnhof München, Bayernstraße 10a, D-80335 München, Gesamtgröße 22 m2, voraussichtliche Inbetriebnahme im September 2024; (vii) EUR 235.000,00 für den Hauptbahnhof Duisburg, Portsmouthplatz 1, D-47051 Duisburg, Gesamtgröße 81,08 m2, voraussichtliche Inbetriebnahme erfolgt im März 2025; (viii) EUR 235.000,00 für den S-Bahnhof Frankfurter Allee, Frankfurter Allee 111a, D-10247 Berlin, Gesamtgröße 40 m2, voraussichtliche Inbetriebnahme erfolgt im Februar 2025; (ix) EUR 225.019,61 für den Hauptbahnhof Nürnberg, Bahnhofsplatz 9, D-90443 Nürnberg, Gesamtgröße 33 m2, voraussichtliche Inbetriebnahme erfolgt im Januar 2025. (…)

31,97 % der Nettoeinnahmen (bis zu EUR 1.031.339,89) („Tranche 2“) sollen für die Überführung des Projektinhabers in eine „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (umgangssprachlich „Verantwortungseigentum“) verwendet werden. Hierzu soll der Rückerwerb eigener Geschäftsanteile des Projektinhabers von seinen Bestandsgesellschaftern Katjesgreenfood GmbH, ZENTIS Ventures GmbH und Exypnos Consulting Ltd. („Bestandsgesellschafter“) und damit verbundene Rechtanwaltskosten in Höhe von EUR 35.000,00 refinanziert werden. Abhängig vom tatsächlich eingeworbenen Nachrangkapital strebt der Projektinhaber auf Grundlage einer zulässigen Unternehmensbewertung in Höhe von maximal EUR 9.978.447,00 die Refinanzierung des dauerhaften Rückkaufs von bis zu 9,98 % des Stammkapitals im Wert von EUR 996.339,89 an (das satzungsmäßige Stammkapital beträgt insgesamt EUR 37.797; der Rückkauf bezieht sich also auf Stammkapital in Höhe von bis zu EUR 3.774).“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene), der Projektinhaberin (2. Ebene) und der Tochtergesellschaft der Projektinhaberin (3. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 3.500.000,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 2.748.220,22 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 272.863,13 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsprovision der Plattformbetreiber in Höhe von 3,0 % (netto) des eingeworbenen Nachrangkapitals zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 124.950,00 EUR
2. Setup- und Marketing-Gebühr des Plattformbetreibers 1 in Höhe von 3,02 % (netto) des eingeworbenen Nachrangkapitals zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 125.783,01 EUR
3. Zahlungsdienstleister-Vergütung des Zahlungsdienstleiters in Höhe von 0,25 % (netto) des eingeworbenen Nachrangkapitals (Teilbetrag in Höhe von 3.238.700,00 EUR) zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 9.635,12 EUR
4. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % (netto) des eingeworbenen Nachrangkapitals zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 12.495,00 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

1. Kosten der Akquise und Planung der neuen Standorte (MV 2. Ebene) 320.000,00 EUR
2. Kosten des Ausbaus und Betriebs der Verkaufsstellen (MV 3. Ebene):
Hauptbahnhof Mannheim, Willy-Brandt-Platz 17, 68161 Mannheim 260.000,00 EUR
Hauptbahnhof Potsdam, Friedrich-Engels-Straße 99, 14473 Potsdam 260.000,00 EUR
Bahnhof München-Ost, Orleanspl. 11, 81667 München 110.000,00 EUR
Hauptbahnhof Dortmund, Königswall 15, 44137 Dortmund 250.000,00 EUR
Hauptbahnhof Freiburg (Breisgau), Bismarckallee 5, 79098 Freiburg Breisgau 100.000,00 EUR
Hauptbahnhof München, Bayernstraße 10a, 80335 München 200.000,00 EUR
Hauptbahnhof Duisburg, Portsmouthplatz 1, 47051 Duisburg 14.220,50 EUR
S-Bahnhof Frankfurter Allee, Frankfurter Allee 111a, 10247 Berlin 202.659,83 EUR
Hauptbahnhof Nürnberg, Bahnhofsplatz 9, 90443 Nürnberg 0,00 EUR
3. Kosten der Überführung der Projektinhaberin in Verantwortungseigentum, d.h. Refinanzierung des Rückkaufs von 9,98 % des Stammkapitals der Projektinhaberin zzgl. damit verbundener Rechtsanwaltskosten (MV 2. Ebene) 1.031.339,89 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 478.916,65 EUR

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen wurden auf Grundlage des Weiterleitungskreditvertrags durch Zahlungen der Emittentin am 17. April 2024, 25. September 2024 und 29. Januar 2025 an die Projektinhaberin bzw. die Tochtergesellschaft der Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder dem Grunde nach bisher planmäßig erfolgt. Abweichend von den Ausführung im Vermögensanlagen-Informationsblatt wurde jedoch die Zahlungsdienstleister-Vergütung auf einen Teilbetrag des eingeworbenen Nachrangkapitals in Höhe von 261.300,00 EUR nicht berechnet.

 

Leipzig, den 30. November 2025

 

Martin Jäschke
Wirtschaftsprüfer Steuerberater

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