EWIA Impact I UG (haftungsbeschränkt)MünchenBericht über die Mittelverwendungskontrolle
Auftrag und Auftragsdurchführung Mit Vertrag vom 26. November 2024, geändert am 17. Februar 2025, wurde ich, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der EWIA Impact I UG (haftungsbeschränkt), Leopoldstraße 244, 80807 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268170 (im Folgenden Emittentin“ oder „Gesellschaft“), beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen für die Mittelfreigabe vorliegen. Nach der Mittelfreigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Crowdinvesting EWIA Zablikani Recycling“. Berichtsstichtag ist der 27. Mai 2025. Aufgrund der vollständigen Verwendung der Anlegergelder bis zum Berichtsstichtag, handelt es sich bei diesem Bericht um einen Abschlussbericht. Anlageobjekt Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: Die Emittentin wird die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarlehen im Rahmen eines Weiterleitungskredits an die Projektinhaberin weiterleiten. Die weitergeleiteten Finanzierungsmittel in Höhe von 85,08% der Nettoeinnahmen wird die Projketinhaberin für die Entwicklung, Planung, Erwerb, Errichtung, Anschluss und Inbetriebnahme (inklusive anfallender Umsatzsteuer und Abgaben) der Solaranlage mit circa 57 kWp Leistung und einen Speicher mit 61,44 kWh für das Dach des Recyclingunternehmens Zablikan Ltd. Gur 251,Gurugu Yepalsi Tamale, Kubungu Road, Ghana, verwenden. Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und der Projektinhaberin (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:
Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen. Bis zum Berichtsstichtag wurde Nettoeinnahmen aus den Nachrangdarlehen auf Grundlage des Weiterleitungskreditvertrages durch Zahlungen der Emittentin am 6. Februar 2025, 21. Februar 2025 und 27. März 2025 an die Projektinhaberin weitergeleitet. Die Finanzierung wurde abweichend von dem ursprünglich geplanten Fundingvolumen (101.000,00 EUR) mit einem Volumen von 87.100,00 EUR abgeschlossen. Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder dem Grunde nach planmäßig erfolgt. Abweichend vom Vermögensanlagen-Informationsblatt (15.065,00 EUR) betrugen die tatsächlichen Emissionskosten 14.161,50 EUR. Darüber hinaus setzen sich die Emissionskosten anders als ursprünglich geplant zusammen.
Leipzig, den 23. November 2025
Martin Jäschke Wirtschaftsprüfer Steuerberater |
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