Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG)EberswaldeBericht über die Mittelverwendungskontrolle
Auftrag und Auftragsdurchführung Mit Vertrag vom 15. November 2024, wurde ich, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (BDG), Ostender Höhen 70, 16225 Eberswalde, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 12303 FF (im Folgenden Emittentin“ oder „Gesellschaft“), beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen für die Mittelfreigabe vorliegen. Nach der Mittelfreigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrangdarlehen_BDG_5,0%_2024_2024“. Berichtsstichtag ist der 30. April 2025. Aufgrund der vollständigen Verwendung der Anlegergelder bis zum Berichtsstichtag, handelt es sich bei diesem Bericht um einen Abschlussbericht. Anlageobjekt Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Anlageobjekt ist es, die von den Anlegern gewährten Nachrangdarlehen zur Umsetzung des erneuerbare Energien-Projekt zu verwenden. Das Vorhaben besteht konkret in der Weiterleitung der Nettoeinnahmen an zwei verbundene Gesellschaften zur Finanzierung der Baukosten und dem Betrieb von vier Photovoltaik-Dachanlagen in Eichner Dorfstr. 4, D-16356 Ahrensfelde („Anlage 1“), in Lenastr. 2, D-16321 Bernau bei Berlin („Anlage 2“), in Walzwerkstraße 1, D-16227 Eberswalde („Anlage 3“) und in Lindenstr. 2, D-16244 Schorfheide („Anlage 4“). 49 % der Nettoeinnahmen werden zur Finanzierung an die SUN:BAR Photovoltaik Barnim GmbH, Ostender Höhen 70, D-16225 Eberswalde, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 16957 FF („Projektinhaber 1“) (…) weitergeleitet. 51 % der Nettoeinnahmen werden zur Finanzierung der Anlagen 1, 3 und 4 an die Barnimer Energiebeteiligungsgesellschaft mbH (BEBG), Ostender Höhen 70, D-16225 Eberswalde, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) unter HRB 16297 FF („Projektinhaber 2“) (…) weitergeleitet.“ Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und der Projektinhaberinnen (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:
Bei umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben wurden die Bruttorechnungsbeträge berücksichtigt. Die Einnahmen aus den Nachrangdarlehen wurden auf Grundlage der Weiterleitungskreditverträge durch Zahlungen der Emittentin am 3. Februar 2025 an die beiden Projektinhaberinnen weitergeleitet. Die Finanzierung wurde abweichend von dem ursprünglich geplanten Fundingvolumen (625.000,00 EUR) mit einem Volumen von 624.000,00 EUR abgeschlossen. Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder planmäßig erfolgt.
Leipzig, den 30. November 2025
Martin Jäschke Wirtschaftsprüfer Steuerberater |
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