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Bericht: Insolvenzeröffnungsverfahren Green Futura GmbH (38 IN 60/24)

viarami (CC0), Pixabay
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Bericht: Insolvenzeröffnungsverfahren Green Futura GmbH (38 IN 60/24)

Am 29. November 2024 hat das Amtsgericht Kleve (Aktenzeichen: 38 IN 60/24) im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Green Futura GmbH Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet.

Unternehmensdaten und Vertretung:
Die Green Futura GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19855, hat ihren Sitz in Op de Geest 19, 46459 Rees. Das Unternehmen wird gesetzlich vertreten durch:

Frau Janine Raabe, wohnhaft in Fresnostraße 101, 48159 Münster.
Herrn Paul Xaver Vincent Raabe, ebenfalls wohnhaft in Fresnostraße 101, 48159 Münster.

Anordnung des Gerichts:

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Verfügungsbeschränkungen:
Die Schuldnerin darf über Vermögensgegenstände nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.

Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
Dr. Lau ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
Eingehende Gelder sind ausschließlich vom vorläufigen Insolvenzverwalter entgegenzunehmen.

Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, außer bei unbeweglichen Gegenständen, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Maßnahmen:
Mit dieser Anordnung sichert das Gericht die Vermögenswerte der Schuldnerin und schützt die Interessen der Gläubiger bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters gewährleisten eine geordnete Vermögensverwaltung und verhindern unautorisierte Verfügungen.

Zusammenhang mit Ackerbaum GmbH & Co. KG:
Da die Green Futura GmbH gleichzeitig als persönlich haftende Gesellschafterin der Ackerbaum GmbH & Co. KG fungiert, sind die Insolvenzanordnungen (Aktenzeichen 38 IN 60/24 und 38 IN 61/24) eng miteinander verknüpft. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsbeziehungen und Vermögenslage beider Gesellschaften haben.

Empfehlung für Betroffene:
Gläubiger, Drittschuldner und Geschäftspartner der Green Futura GmbH werden aufgefordert, sich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um weitere Anweisungen zu erhalten und Ansprüche geltend zu machen.

Quelle:
Amtsgericht Kleve, Beschluss vom 29.11.2024.

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