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Bericht: Insolvenzeröffnungsverfahren Ackerbaum GmbH & Co. KG (38 IN 61/24)

geralt (CC0), Pixabay
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Bericht: Insolvenzeröffnungsverfahren Ackerbaum GmbH & Co. KG (38 IN 61/24)

Am 29. November 2024 hat das Amtsgericht Kleve (Aktenzeichen: 38 IN 61/24) im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Ackerbaum GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 5716, Maßnahmen nach §§ 21, 22 der Insolvenzordnung (InsO) angeordnet.

Unternehmensdaten und Vertretung:
Die Ackerbaum GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Op de Geest 19, 46459 Rees und wird gesetzlich vertreten durch:

  • Green Futura GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 19855, mit derselben Anschrift.
  • Frau Janine Raabe und Herrn Paul Xavier Vincent Raabe, wohnhaft in Fresnostraße 19, 48159 Münster.

Anordnung durch das Gericht:

  1. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Dr. Bero-Alexander Lau, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
  2. Verfügungsbeschränkungen:
    • Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
    • Drittschuldnern ist untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten.
  3. Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    • Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
    • Eingehende Gelder sind ausschließlich vom Insolvenzverwalter entgegenzunehmen.
  4. Einstellung und Untersagung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen:
    • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände, werden untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Bedeutung der Anordnung:
Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Gläubiger und der Sicherung des Vermögens der Schuldnerin bis zur endgültigen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der vorläufige Insolvenzverwalter übernimmt eine zentrale Rolle in der Vermögensverwaltung, um eine ordnungsgemäße Abwicklung sicherzustellen.

Betroffene Gläubiger, Drittschuldner und Geschäftspartner sollten sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden, um weitere Anweisungen zu erhalten und mögliche Ansprüche geltend zu machen.

Quelle:
Amtsgericht Kleve, Beschluss vom 29.11.2024.

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