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Bericht: Insolvenzantragsverfahren der TortenWerke GmbH

viarami (CC0), Pixabay
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Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der TortenWerke GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Grigat, wurde am 10. Dezember 2024 um 12:49 Uhr die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Lebenstedter Straße 32, 38268 Lengede, und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter der Nummer HRB 207074 eingetragen.

Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Boris Freiherr von der Bussche bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Lange Straße 25, 29451 Dannenberg (Elbe). Für Rückfragen stehen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Auswirkungen der vorläufigen Verwaltung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Verfügungen der TortenWerke GmbH nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, ihre Zahlungen unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Einsicht in den Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Antragstellerin sowie Gläubiger können die Entscheidung durch sofortige Beschwerde anfechten. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt entweder mit der Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Beschwerden sind beim Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn, einzureichen. Eine detaillierte Anleitung zur Einreichung der Beschwerde ist im Beschluss enthalten.

Datenschutzhinweis

Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO sind der Datenschutzerklärung des Amtsgerichts Gifhorn zu entnehmen. Diese steht online zur Verfügung oder kann auf Wunsch zugesandt werden.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung stellt einen wichtigen Schritt dar, um das Vermögen der TortenWerke GmbH im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu sichern. Gläubiger und Beteiligte sollten die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgen und bei Bedarf rechtzeitig handeln.

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