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Bericht: Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CSP Immobilien GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 2 IN 345/24
Datum: 14. November 2024
Antragsteller: CSP Immobilien GmbH
Registergericht: Amtsgericht Ulm, HRB 732568
Vertreten durch: Geschäftsführer Corinna Passarelli und Salvatore Passarelli
Adresse: Emmy-Wechßler-Weg 7, 89077 Ulm


Hintergrund und Entscheidung des Gerichts

Das Amtsgericht Ulm hat am 14. November 2024 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der CSP Immobilien GmbH entgegengenommen. Um Vermögensverschiebungen und nachteilige Veränderungen bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag zu verhindern, wurden nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO vorläufige Maßnahmen angeordnet.


Anordnung und vorläufiger Insolvenzverwalter

  1. Beschränkung der Verfügungsgewalt:
    Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
  2. Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann bestellt.

    • Adresse: Syrlinstraße 38, 89073 Ulm
    • Kontakt: Telefon: 0731 93807790, Fax: 0731 938077920, E-Mail: ulm@anchor.eu
  3. Mitwirkungspflichten der Geschäftsführer:
    Die Geschäftsführer der Schuldnerin wurden aufgefordert, die zur Erstellung eines Gutachtens erforderlichen Unterlagen, wie im Schreiben vom 25. Oktober 2024 angefordert, spätestens bis zum 29. November 2024 vorzulegen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, falls keine Verkündung erfolgt, mit deren Zustellung bzw. der öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Einreichung der Beschwerde:

  • Schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm.
  • Eine elektronische Einreichung ist möglich, jedoch nicht per E-Mail. Details unter www.ejustice-bw.de.

Besonderheiten der Beschwerde:

  • Beschwerdeberechtigt sind Schuldner und Gläubiger.
  • Beschwerdegrund kann auch die fehlende internationale Zuständigkeit im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 sein.

Fazit

Mit diesem Beschluss tritt die CSP Immobilien GmbH in ein vorläufiges Insolvenzverfahren ein. Die getroffenen Maßnahmen sollen eine geordnete Abwicklung und den Schutz der Gläubigerinteressen gewährleisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens vorliegen.

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