Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Bergische Edelstahlwerke GmbH,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 121860,
geschäftsansässig: Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Wanders,
Dörrenberger Weg 2, 51766 Engelskirchen,
Unternehmensgegenstand:
Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Stahl sowie Stahlprodukten,
wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Köln am 20.04.2026 um 19:21 Uhr gemäß §§ 21, 22 InsO Folgendes angeordnet:
1. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Plappert
Hammerweg 3
51766 Engelskirchen
2. Verfügungsbeschränkung
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
(§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO).
3. Zahlungsverbot an die Schuldnerin / Einziehungsbefugnis
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Schuldnerin zu leisten.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt,
- Bankguthaben der Schuldnerin einzuziehen,
- sonstige Forderungen der Schuldnerin geltend zu machen und einzuziehen sowie
- eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten
(§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Aktenzeichen: 70a IN 38/26
Amtsgericht Köln
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