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Benko-Anwalt kündigt Berufung gegen Urteil an

geralt (CC0), Pixabay
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Der Rechtsanwalt des Unternehmers Rene Benko, Norbert Wess, will gegen das Urteil des Innsbrucker Landesgerichts Berufung einlegen. Benko war dort am Mittwoch wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Laut einem Bericht des Kurier ist zusätzlich eine Nichtigkeitsbeschwerde geplant.

Wess erklärte, er werde am Montag sowohl die Berufung anmelden als auch die Beschwerde einbringen. Wie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) weiter vorgehen wird, ist derzeit unklar. Zwar wurde bereits ein Vorhabensbericht an die vorgesetzten Behörden übermittelt, dessen Inhalt ist aber noch nicht öffentlich.

Unklarer Haftort

Offen bleibt, wo Benko – der sich seit Jänner in Untersuchungshaft befindet – seine Strafe antreten soll. Zur Diskussion stehen Innsbruck oder Wien. Laut seinem Anwalt möchte Benko bis zum nächsten Verfahren in seiner Heimatstadt Innsbruck bleiben.

Das Justizministerium teilte dem Kurier mit, dass der künftige Haftort derzeit geprüft werde. Aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes von Insassen werde das Ergebnis jedoch grundsätzlich nicht bekanntgegeben. Über den Fortgang der Untersuchungshaft entscheide weiterhin das Landesgericht für Strafsachen Wien, bestätigte Gerichtssprecherin Birgit Fink gegenüber der APA.

Hintergrund des Urteils

Der frühere Immobilienunternehmer und Signa-Gründer Rene Benko wurde wegen betrügerischer Krida verurteilt. Freigesprochen wurde er im Zusammenhang mit einer Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von rund 360.000 Euro. Schuldig sprach ihn das Gericht hingegen wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wess hatte bereits unmittelbar nach der Urteilsverkündung erklärt, dass eine Berufung „eher wahrscheinlich“ sei. Der letzte mögliche Termin für die Einreichung ist der kommende Montag.

Parallel dazu steht ein zweites Verfahren wegen Krida-Vorwürfen bevor. Hier hatten Benko und eine Mitangeklagte ihre Beschwerden zurückgezogen, sodass der Weg für eine weitere Verhandlung nun frei ist.

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