Daniel Blazek zog hier eine Zwischenbilanz. Eine überaus positive Bilanz aus einer Sicht, was die Abwehr von Schadensersatzforderungen von geschädigten Anlegern gegenüber den Vermittlern anbetrifft. Nahezu alle Verfahren wurden bisher von den Gerichten zu Gunsten der Vermittler entschieden, was letztlich bedeutet, dass sich das Instrument des Haftungsdaches als Sicherheit für die Vermittler bewährt hat. Daniel Blazek wies aber auch daraufhin, dass es noch einige Prozess geben würd,e die nicht rechtskräftig entschieden worden seien, die derzeit in der Berufungsinstanz sind. RA Blazek machte aber auch deutlich, dass die wenigsten Verfahren überhaupt in Berufung gehen, da die Begründung der urteilsfällenden Landgerichte in der Regel so gut ist, dass erfahrene Juristen dort sofort erkennen können, dass eine Berufung gegen das Urteil wenig Sinn mache. Daniel Blazek machte auch führte zur Anzahl der Prozesse aus, dass es einer Erkenntnis nach nur rund 400 Prozesse geben würde, was eigentlich, bedenkt man den Umfang des Verfahrens insgesamt, eher wenig ist. Dies kann natürlich auch eine Konsequenz aus dem klaren Urteilen der Landgerichte gegen die Anleger sein. Insgesamt wird sich das Thema aber sicherlich noch über einige Jahre hinziehen, und dann an Aktualität gewinnen, wenn der Prozess gegen die Verantwortlich der INFINUS Gruppe dann begonnen hat. Nach Recherchen von Daniel Blazek ist Grundlage der Anklage die Handlungen der Verantwortlichen beginnend im Jahre 2011 bis zum Tag der Schließung des Unternehmens am 5. November 2013. Hier gibt es in der Anklageschrift der Dresdner Staatsanwaltschaft auf insgesamt über 21 000 Fälle mit einem gesamt verursachten Schaden von ca. 150 Millionen Euro. Hier unterstellt man den Beschuldigten gewusst zu haben, dass man die Gelder, die man Kunden zugesichert hat, nicht legal hat erwirtschaften können. Das heißt, hier mussten neue Anlegergelder dafür herhalten alte Anlegergelder zu bedienen. Dies sei den Beschuldigten spätestens ab dem Jahre 2011 bekannt gewesen. Daher dann auch der Vorwurf an die Beschuldigten ein „Schneeballsystem“ betrieben zu haben. Ob das Gericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft im Prozess dann folgen wird, wird man sehen. Derzeit befindet sich der Prozess im sogenannten Zwischenverfahren. Das Gericht muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt.
..jetzt kommt ergänzend Bewegung in die Sache.
Möglicherweise dann auch Ansätze für Regress-Ansprüche.
siehe.:
Infinus: Klage gegen Ratingagentur erhoben
http://www.cash-online.de/berater/2015/infinus-klage-gegen-ratingagentur-erhoben/266356
Hallo G.Meier !
Die erste Reaktion von Bisnode war, dass man gar keine Ratings bei iFubus/Infinus getätigt hatte.
Was daran wirklich stimmt dass wird die Zukunft zeigen.
Das stimmt. Es wird so getan , als hätte keiner etwas wissen könne.
Dabei haben es die Spatzen schon vom Dach gepfiffen, dass nicht alles Gold sein kann, was da bei Infinus glänzt.
Aber die Gier und die Naivität war bei einigen dann doch größer, als diesen Bedenken Gewicht zu geben. „Es klang ja alles so toll und die Kunden haben auch immer ihr Geld erhalten.“ Man hat oft so getan, als hätten die Typen aus Dresden das Finanzgeschäft neu erfunden und würden es allen zeigen können. Dass möglicherweise die kriminelle Energie der jetzt Beschuldigten das Rad hat länger am laufen gehalten ( Provisionskarussell) als es in anderen ähnlichen Fällen der Fall gewesen ist, macht die Sache nicht besser. Vielleicht kann man den Vermittlern juristisch nicht nahekommen, menschlich und persönlich haben viele in diesem Fall versagt. Nochmals, es kann keiner behaupten, es hätte keine Warnungen und kritische Stimmen gegeben.
Man sollte nicht die Schuld bei anderen suchen ( BaFin/ ISOV etc.), wenn man den meisten Dreck vor der eigenen Tür aufräumen muss.
Zitat Wasnun: Nochmals, es kann keiner behaupten, es hätte keine Warnungen und kritische Stimmen gegeben. – Zitat Ende!
Gilt dann auch wohl für Anleger die ihr Geld trotzdem angelegt haben.
Die Vergangenheit lässt sich nicht ändern. Hinterher ist man immer schlauer. Die Rechtslage wurde hier von Herrn Blazek mehrfach erläutert.
Die Bilanzen im Unternehmensregister 2008-2010 liesen schon ahnen wohin der Weg geht.
Dank dem Plausibilitätsdefizit der Vermittler,die jetz noch als Unschuldlämmer behandelt werden,dürfen viele Anleger in die Röhre schauen.
Eins ist und bleibt festzuhalten und das wird in einem Prozess zu Tage treten. Policen oder Goldsparpläne wurden von Infinus und den handelnden Beschuldigten dazu neu abgeschlossen, um aus den überhöhten Provisionen Forderungen begleichen zu können und es wird sich auch zeigen, dass ohne diese dubiosen Geschäfte die Bilanz geschönt worden ist. Rechnet man mal die im Raum stehenden Erlöse aus diesen über monatliche Sparpläne gehebelten Geschäfts raus, wäre keiner auf die gemachten Zinsversprechen reingefallen. Aus welchen Gründen hätte man denn sonst dies tun sollen?https://www.diebewertung.de/2013-11-26/terra-premium-infinus-partner-rene-bertignol-und-johann-mittl-protected-group-salzburg-welche-zusammenhaenge-gibt-es-da-161406
Sehr geehrte Damen und Herren,
wurde sich in diesem Zusammenhang auch über die Expert Plus GmbH ausgetauscht? Auch hier hört man ja gar nichts mehr.
Vielen Dank für die information.
„Daher dann auch der Vorwurf an die Beschuldigten ein “Schneeballsystem” betrieben zu haben. Ob das Gericht der Einschätzung der Staatsanwaltschaft im Prozess dann folgen wird, wird man sehen.“
Die müssen einfach nur nachschauen, was ein „Schneeballsystem“ per Definition eigentlich ist, z.B. hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Schneeballsystem#Multi-Level-Marketing
Ob die sich trauen, mit diesem Vorwurf in den Ring zu steigen?
Sollte das Unternehmen im speziell herausgepickten Zeitraum wirtschaftlich in Bedrängnis geraten sein, wäre das weder ungewöhnlich, noch verwerflich. Für Neuverträge hätte man die Zinsen einfach senken können/müssen; dazu noch Teile des Vermögens einfach verkaufen, so wie es auch andere Unternehmen tun, wenn sie auf Marktveränderungen reagieren.
Die Konstruktion der Anklage wirkt sehr willkürlich. Wie die letztlich begründen wollen, weshalb sie das Unternehmen in die Insolvenz getrieben haben, ja geradezu treiben „mussten“, bleibt dem Reich der Phantasie vorbehalten.
Hallo,
ich kann nur wiederholen: Nicht der einzelne vertraglich gebundene Vermittler war Rechtsträger bzw. Vertragspartner des Auskunfts- oder Beratungsvertrages, sondern die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut. Deshalb stand auf den Unterlagen auch überall die Firma des Haftungsdachs. So einmalig ist das also nicht. Vergleichen Sie es mit einem Arzt einer Klinik. Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie falsch behandelt wurden, verklagen Sie die Klinik (den Verteagspartner), nicht den angestellten Arzt.
Mit freundlichen Grüßen DB
Also bedeutet es dass ein Vermittler, der unter dem Schutz des Haftungsdaches steht,für sein
Beratungsfehler überhaupt nicht gerade stehn muß und auch nichts zu befürchten hatt.
Eine einmalige Rechtsgeschichte.So was sollte man bei einer Anlageendscheidung auch schon wissen worauf sich das Wort haftungsbeschränkt ableitet.
Natürlich hatt der Vermittler dass auch logischerweise auch nicht erklärt.
Hier werden Leute für ihre gravierende Fehler geradezu noch beschützt,wenn man bedenkt
dass dadurch auch viele Ältere um ihre Altersvorsorge gebracht wurden.
Dies ist doch wirklich der dickste Hammer den man sich vorstellen kann , den jeder normale
Mensch der ein Leben lang für seine Altersvorsorge gespart hatt,wird dass kaum verstehen können.
„Hier unterstellt man den Beschuldigten gewusst zu haben, das man die Gelder die man Kunden zugesichert hat nicht legal hat erwirtschaften können, heißt hier mussten neue Anlegergelder dafür herhalten alte Anlegergelder zu bedienen. Dies sei den Beschuldigten spätestens ab dem Jahre 2011 bekannt gewesen.“
Das sind genau genommen zwei voneinander abhängige Unterstellungen und jede für sich ist sehr schwer zu beweisen. Klappt allerbestenfalls über Gutachtermeinungen und evtl. für einen eng begrenzten Zeitraum (daher wohl ab 2011). Und auch nur dann, wenn zu den Meinungen noch handfeste Beweise kommen und ein „williges“ Gericht. Das wird noch „lustig“, wenn das der Kern der Anklageschrift ist.