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Bekommt auch Daimler es jetzt mit dem Instrument der Musterfeststellungsklage zu tun?

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Die Gefahr für Daimler ist sehr groß, denn die jetzt entstandene Situation mit der „Diesel-Abgas-Schummel-Software“ ruft natürlich auch Rechtsanwälte auf den Plan. Ähnlich wie im Vorgang Volkswagen, wird es auch hier sicherlich Klagen geben. Das könnte dann schon nach einem neuen Gesetz geschehen, das derzeit politisch in Vorbereitung ist.

Es geht um das Instrument der Musterfeststellungsklage. Dieses „Klageinstrument“ soll zum 1. November 2018 eingeführt, das heißt Gesetz werden. Neben Volkswagen dürfte dann eben auch Daimler zu den ersten „Nutznießern“ dieses Klageverfahrens werden.

Worum geht es bei der Musterfeststellungsjklage? Hierzu gibt es einen interessanten Artikel des Verbraucherzentrale Bundesverbandes:

Die Musterfeststellungsklage ist in aller Munde. Doch auf ihre Einführung konnte sich die Große Koalition nicht verständigen. Spitzenpolitiker verschiedener Parteien haben in den Wochen vor der Bundestagswahl signalisiert, dass das Thema drängt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wird die Einführung einer Musterklage auch von der neuen Bundesregierung mit Nachdruck fordern.

„Die Einführung der Musterfeststellungsklage ist überfällig”, so Roland Stuhr, Referent Team Recht und Handel beim vzbv. „Der nächste Skandal kommt bestimmt. Verbraucher dürfen dann nicht mehr alleine gelassen werden.“

Verjährung verhindern, Rechtssicherheit geben

Heute müssen Verbraucher individuell auf Schadensersatz klagen, wenn sie durch den Rechtsverstoß eines Unternehmens geschädigt werden, etwa wenn die Gebührenerhöhung eines Energieversorgers rechtswidrig und damit unwirksam ist. Aufwand und Kostenrisiko eines solchen Klageverfahrens sind hoch, der potentielle Nutzen für den einzelnen Verbraucher oft gering. Deshalb bleiben Verbraucher häufig auf ihrem Schaden sitzen.

Wenn Unternehmen durch eine rechtswidrige Handlung zahlreiche Verbraucher schädigen, muss es möglich sein, alle zentralen Rechtsfragen in einem einzigen Verfahren zu klären. Das ist die Idee der Musterfeststellungsklage. Sie verhindert, dass Forderungen der geschädigten Verbraucher verjähren und gibt den Verbrauchern Klarheit und Rechtssicherheit.

Keine „amerikanischen Verhältnisse“

Ein Musterverfahren ist keine Sammelklage im US-amerikanischen Sinne. Kritiker befürchten „amerikanische Verhältnisse“, doch das Verfahren schafft keine wirtschaftlichen Anreize zur Klageerhebung. Vielmehr erleichtert sie es Verbrauchern, bestehende Ansprüche durchzusetzen.

Im günstigsten Fall endet ein Musterverfahren mit einem Vergleich, und die geschädigten Verbraucher erhalten das ihnen zustehende Geld zurück. Wenn ein Vergleich nicht zustande kommt, schafft ein Musterurteil in vielen Fällen hinreichend Klarheit, so dass Unternehmen freiwillig zahlen. Andernfalls sind Schlichtungsverfahren und Mahnbescheide einfache Möglichkeiten für Verbraucher, um Zahlungsansprüche durchzusetzen. Sollte noch eine Zahlungsklage nötig sein, ist diese einfach zu führen, weil sich Verbraucher auf das verbindliche Musterurteil stützen können.

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